Zum Inhalt springen

Wer zahlt die Kosten des Streits über die Zuständigkeit des Gerichts?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Wird über eine Vorfrage wie die Zuständigkeit oder die Zulässigkeit des Rechtswegs gesondert verhandelt, liegt ein eigener Zwischenstreit vor. Dessen Kosten hängen nicht vom Ausgang der Hauptsache ab und werden sofort zugesprochen. Entscheidet das Gericht von sich aus, ohne dass jemand einen solchen Einwand erhoben hat, gilt das nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1947, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (60 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1947)

Kostenzuspruch bei Erledigung des Zwischenstreits über die Zulässigkeit des Rechtswegs.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035955 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 60.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Kosten beim Zwischenantrag auf Feststellung
Verfahrensrecht · Kostentragung im Zuständigkeitsstreit
Verfahrensrecht · Kosten im Streit über die Zulässigkeit
Verfahrensrecht · Kosten nach Bestätigung eines Zwischenurteils
Verfahrensrecht · Kosten im Richterablehnungsverfahren