Kann ich Störungen abwehren, obwohl ich noch nicht Eigentümer bin?
günstig für Besitzer betrifft Liegenschaftskäufer, Besitzer, Eigentümer, Hausverwalter
Ja, wenn Sie das bessere Recht zum Besitz haben. Dafür brauchen Sie einen gültigen Erwerbsgrund, die vermutete Redlichkeit und einen Besitz, der jenen des Gegners übertrifft. Dann können Sie sich gegen die Anmaßung von Rechten an der Sache wehren.
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Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 27.01.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Der Eigentumsfreiheitsanspruch kann in Analogie zu § 372 ABGB auch auf das bessere Recht zum Besitz gestützt werden; Anspruchsvoraussetzung dafür ist neben dem gültigen Erwerbsgrund und der gemäß § 328 ABGB zu vermutenden Redlichkeit der den des Beklagten übertreffende Naturalbesitz.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vorgemerkter Hälfteeigentümer, an den die Liegenschaft übergeben wurde, gegen jenen, der sich behauptetermaßen die Stellung als Hausverwalter anmaßt.OGH 7 Ob 108/15f, 27.01.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109764 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 7 Ob 108/15f, 27.01.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 372 · Gegen welchen Besitzer diese Vermuthung eintrete?
- ABGB § 523
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