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Gilt für meinen Besitz die Vermutung der Redlichkeit?

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Ja. Das Gesetz vermutet, dass ein Besitz redlich ist. Wer das Gegenteil behauptet, muss die Unredlichkeit beweisen. Diese Vermutung gilt auch dann, wenn jemand etwas ohne Rechtsgrund erhalten hat und es zurückgefordert wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Gemäß § 328 ABGB streitet die Vermutung für die Redlichkeit des Besitzes; die Unredlichkeit hat der Kläger zu beweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010186 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Im Gesetz

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