Was zählt alles als Bauwerk, für das jemand haftet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zaunsteher mit 2,5 cm vorspringender SchrauberOGH 5 Ob 218/23d, 04.07.2024
- Ein Schacht oder eine Kanalanlage samt Abdeckung ist als „Werk“ iSd § 1319 ABGB aufzufassen.OGH 2 Ob 36/13b, 04.04.2013
- Das bloße Aufstellen einer Maschine erfüllt nicht den Tatbestand der „Aufführung auf einem Grundstück“.OGH 2 Ob 166/10s, 27.01.2011
- Bei Luft‑ und Kraftfahrzeugen handelt es sich nach Wortlaut und Zweck der Bestimmung in aller Regel um keine auf einem Grundstück aufgeführten Werke iSd § 1319 ABGB.OGH 2 Ob 166/10s, 27.01.2011
- Die von einem ausgegrabenen und einige Monate später verlagerten Grenzstein ausgehende Gefahr ist nicht anders zu beurteilen als bei einem sonst „herumliegenden" Hindernis, wie etwa bei einem für ein erst zu errichtendes Bauwerk angelieferten Baumaterial oder bei einem nicht vom Menschen bearbeiteten, natürlichen Stein. Eine typische Gefahr eines Bauwerks hat sich einem solchen Fall nicht verwirklicht.OGH 2 Ob 79/08v, 29.05.2008
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Aufeinander- bzw ineinandergestapelte Müllcontainer, die vom Sturm umgeworfen werden.OGH 7 Ob 38/05x, 16.03.2005
- Ein leicht welliger (Niveauunterschied im Unfallbereich 3,2 cm) Zebrastreifen gilt nicht als "aufgeführtes Werk" iSd § 1319 ABGB.OGH 7 Ob 227/03p, 15.10.2003
- Ein einzelner, etwas hervorstehender Pflasterstein auf einem gepflasterten Weg ist kein "aufgeführtes Werk" iSd § 1319 ABGB.OGH 7 Ob 58/03k, 02.04.2003
- Hier: Auf einem Stativ befestigte und aufgestellte Fernsehkamera.OGH 3 Ob 119/99t, 28.02.2000
- Hier: Straßenabsperrung (Kette)OGH 2 Ob 357/97g, 12.02.1998
- Hier: Ein in die Tiefe führender Fluchtschacht samt dem diesen abschließenden Deckel.OGH 7 Ob 2404/96x, 02.04.1997
- Hier: Kanaldeckel.OGH 4 Ob 2334/96f, 26.11.1996
- Mangelhafte Abdeckung eines Schachtes.OGH 2 Ob 19/95, 23.03.1995
- WegschrankenOGH 6 Ob 626/80, 05.11.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029880 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 25.
- OGH 5 Ob 218/23d, 04.07.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 167/21a, 06.04.2022
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Den Schaden trägt derjenige, bei dem er eingetreten ist. Entsteht er durch bloßen Zufall, können Sie ihn also niemand anderem anlasten.
Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.