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Gilt die Frist auch für Mietverträge vor 1994?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Die gesetzliche Frist, innerhalb der Sie die Unwirksamkeit einer Mietzinsvereinbarung geltend machen müssen, gilt auch für Vereinbarungen, die vor dem 1. März 1994 geschlossen wurden. Bei diesen beginnt die Frist mit dem 1. März 1994 zu laufen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

§ 16 Abs 8 Satz 2 MRG idF des 3.WÄG ist auch auf Mietzinsvereinbarungen vor dem 1.3.1994 anzuwenden; die Präklusivfrist beginnt diesfalls am 1.3.1994 zu laufen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109837 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 31.

Genannte Normen

MRG idF 3.WÄG §16 Abs8; MRG idF 3.WÄG §26 Abs3; MRG idF WRN 2000 §26 Abs4; 3.WÄG ArtII AbschnII Z5

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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