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Ist es ein Fehler, wenn das Gericht die Feststellungen übernimmt?

günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Übernimmt das Berufungsgericht die Feststellungen des Erstgerichts, kann darin schon begrifflich keine falsche Wiedergabe des Akteninhalts liegen. Diesen Vorwurf können Sie also nicht darauf stützen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (100 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

In der Übernahme der Feststellungen des Erstgerichtes durch das Berufungsgericht kann schon begrifflich eine Aktenwidrigkeit nicht liegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043240 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 100.

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