Wann kann ein Gericht einen Schiedsspruch wieder aufheben?
betrifft Unternehmer, Parteien eines Schiedsverfahrens
Nur wenn das Ergebnis des Schiedsspruchs tragende Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung unerträglich verletzt, etwa Grundsätze der Verfassung oder des Privat- und Strafrechts. Geprüft wird das Ergebnis, nicht die Begründung. Dieser Kreis geschützter Grundwertungen ist enger als das zwingende Recht insgesamt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 17.10.2024 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Unter den "Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung" im Sinne des § 595 Abs 1 Z 6 ZPO werden vor allem die tragenden Grundsätze der Bundesverfassung, des Strafrechts, Privatrechts und Prozessrechts, aber auch des öffentlichen Rechts verstanden. Maßgebend für die durch die ordentlichen Gerichte in diesem Rahmen mögliche Überprüfung ist nicht die Begründung, sondern das Ergebnis des Schiedsspruchs. Der Kreis der durch die Rechtsordnung geschützten Grundwertungen ist auch enger als der Bereich zwingenden Rechtes (so schon SZ 68/154).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Kreis der durch die Rechtsordnung geschützten Grundwertungen ist auch enger als der Bereich zwingenden Rechtes.OGH 18 OCg 5/21s, 15.12.2021
- Hier: (keine) Aufhebung eines Schiedsspruchs.OGH 18 OCg 2/21z, 22.09.2021
- Hier: Überschreitung der Prüfkompetenz durch das Berufungsgericht.OGH 9 Ob 27/12d, 24.04.2013
- Nur dann, wenn es mit dem Ergebnis des Schiedsspruchs zu einer unerträglichen Verletzung tragender Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung kommt, berechtigt dies zur Anfechtung des Schiedsspruchs nach § 595 Abs 1 Z 6 ZPO in der hier noch anzuwendenden Fassung der ZVN 1983.OGH 5 Ob 272/07x, 01.04.2008
- Hier: Die Zuerkennung von Schadenersatz auf Basis privatrechtlich begründeter Vertragspflichten (Schad- und Klagloshaltung) vermag keinen Verstoß gegen Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung zu bilden.OGH 3 Ob 281/06d, 22.02.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110125 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 18 OCg 1/24g, 17.10.2024
- OGH 18 OCg 5/21s, 15.12.2021
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 595 · Sitz des Schiedsgerichts
- ZPO § 611 · Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruchs
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Aufhebung eines Schiedsspruchs
Verfahrensrecht · Überprüfung eines Schiedsspruchs
Verfahrensrecht · Enge Grenzen der Vorbehaltsklausel
Exekution · Keine Nachprüfung ausländischer Urteile
Verfahrensrecht · Aufhebung eines Schiedsspruchs