Kann ich beim Höchstgericht rügen, dass mein Verfahren nichtig war?
betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Kläger, Beklagte
Nein. Hat das Gericht zweiter Instanz einen Nichtigkeitsgrund oder ein Verfahrenshindernis verneint, können Sie das nicht weiter bekämpfen. Die erweiterte Anfechtbarkeit im Sicherungsverfahren gilt nur für Entscheidungen in der Sache selbst, nicht für Entscheidungen über Formfragen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 17.09.2026 (40 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
§ 402 Abs 1 EO nimmt nur Sachentscheidungen, nicht jedoch Entscheidungen über Prozesshindernisse von der Unanfechtbarkeit bestätigender Beschlüsse aus. Wurde das Vorliegen eines Prozesshindernisses von den Vorinstanzen übereinstimmend verneint, greift daher auch im Provisorialverfahren der Rechtsmittelausschluss des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO, wie überhaupt nach dem Rechtsmittelsystem der ZPO (das von der EO prinzipiell übernommen wurde) die Verneinung einer gerügten Nichtigkeit durch die zweite Instanz nicht weiter anfechtbar ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Revisionsrekurs absolut unzulässig gegen einen Konformatsbeschluss, mit dem Rekurse 1) gegen einen deklaratorischen Beschluss, dass die einstweilige Verfügung infolge Ablaufs der Monatsfrist des § 398 EO nicht mehr vollziehbar sei; und 2) gegen einen Beschluss, mit dem die Sicherheitsleistung als verspätet zurückgewiesen wurde.OGH 4 Ob 204/25s, 20.02.2026
- Hier: Nichtigkeit wegen örtlicher Unzuständigkeit.OGH 4 Ob 28/25h, 22.05.2025
- Hier: Zurückweisung der Äußerung der Antragsgegnerin aus formellen Gründen (wegen Verspätung).OGH 7 Ob 64/24y, 17.04.2024
- Hier: Zurückweisung wegen Verspätung des Widerrufs.OGH 7 Ob 202/19k, 22.01.2020
- Konformatsbeschlüsse über die Abweisung eines Antrags auf Aufhebung der einer Vollstreckbarkeitsbestätigung.OGH 4 Ob 241/17w, 29.05.2018
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Keine analoge Anwendung von § 402 Abs 1 EO auf Entscheidungen über die (Beschränkung der) Einsicht in bestimmte Aktenstücke.OGH 4 Ob 242/17t, 23.01.2018
- Dies gilt auch dann, wenn das Gericht zweiter Instanz die Nichtigkeit von Amts wegen geprüft und ‑ wenn auch nur in den Gründen seiner Entscheidung ‑ verneint hat.OGH 7 Ob 44/14t, 19.03.2014
- Im Provisorialverfahren ist die Verneinung eines im Rekursverfahren gerügten Nichtigkeitsgrundes nicht weiter anfechtbar.OGH 7 Ob 44/14t, 19.03.2014
- Ebenso kann ein in zweiter Instanz verneinter Verfahrensmangel im Revisionsrekursverfahren nicht mehr geltend gemacht werden.OGH 2 Ob 140/10t, 02.12.2010
- Hier: Verneinung der Verletzung des rechtlichen Gehörs.OGH 2 Ob 140/10t, 02.12.2010
- Hier: Zuständigkeit zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung über eine in der Tschechischen Republik gelegene Liegenschaft.OGH 6 Ob 43/07b, 16.03.2007
- § 402 Abs 1 EO führt nicht dazu, dass Konformatentscheidungen über das Vorliegen der (internationalen) Zuständigkeit anfechtbar würden.OGH 4 Ob 202/06v, 21.11.2006
- Die erweiterte Rechtsmittelzulässigkeit nach § 402 Abs 1 EO bezieht sich nur auf die Sachentscheidung; sie führt nicht dazu, dass Konformatentscheidungen über das Vorliegen der (internationalen) Zuständigkeit anfechtbar würden.OGH 4 Ob 118/06s, 28.09.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0097225 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 40.
- OGH 7 Ob 143/26v, 17.09.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 93/26s, 24.06.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 152/25s, 25.09.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 7 Ob 140/25a, 25.09.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 23/25f, 14.05.2025
- OGH 1 Ob 28/25m, 13.05.2025
- OGH 1 Ob 27/25i, 13.05.2025
- OGH 7 Ob 68/24m, 17.04.2024
- OGH 5 Ob 48/24f, 09.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 4/24x, 13.02.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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