Kann das Gericht statt einer Versteigerung Wohnungseigentum begründen?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Erben
Soll eine gemeinsame Liegenschaft aufgeteilt werden, kann das Gericht auch Wohnungseigentum begründen. Dafür gelten dieselben Grundsätze wie für die körperliche Teilung einer gemeinsamen Sache.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Die für die Naturalteilung nach § 843 ABGB aufgestellten Grundsätze sind auf die Begründung von Wohnungseigentum durch Richterspruch nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 anzuwenden.
Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die für die Naturalteilung nach § 843 ABGB aufgestellten Grundsätze müssen auch für die Begründung von Wohnungseigentum durch Richterspruch nach § 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002 gelten.OGH 5 Ob 36/09v, 12.05.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110439 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 10.
- OGH 5 Ob 129/25v, 12.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 12/24m, 08.08.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 114/22h, 12.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 69/16g, 29.09.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 843
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 3 · Begründung von Wohnungseigentum; Titel, Zustimmung, Beschränkung
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