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Wann muss mein gewalttätiger Partner die Wohnung verlassen?

günstig für Opfer betrifft Ehegatten, Lebensgefährten, Opfer von Gewalt, Antragsteller, Antragsgegner
Für den gerichtlichen Schutz vor Gewalt in der Wohnung gelten ähnliche Maßstäbe wie für das Recht, wegen körperlicher Bedrohung getrennt zu wohnen. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. Das Gericht sieht auf die künftig zu erwartende Lage und beurteilt sie nach den Umständen Ihres Falls.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, unter welchen Voraussetzungen ein Ehegatte das Recht zur gesonderten Wohnungsnahme nach § 92 Abs 2 ABGB wegen Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens wegen Gewalttätigkeiten des anderen Teils in Anspruch nehmen kann, sind im allgemeinen auch die maßgeblichen Kriterien für die Beurteilung der Voraussetzungen von Verfügungen nach § 382b EO zumindest insoweit, als es sich um Ehegatten handelt. Die Gründe für die Unzumutbarkeit eines weiteren Zusammenlebens nach § 382b EO sind verschuldensunabhängig. Die gerichtliche Provisorialentscheidung hat auf die künftig zu gewärtigende Situation abzustellen. Objektiver Beurteilungsmaßstab sind die Umstände des Einzelfalls.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110444 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 21.

Im Gesetz

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