Zum Inhalt springen

Darf ich vor der Anmerkung im Grundbuch schon zahlen?

günstig für Käufer betrifft Wohnungseigentumsbewerber, Bauträger, Treuhänder, Käufer
Ja, wenn die Zahlung an einen Treuhänder auf ein Treuhandkonto geht und der Bauträger darüber nicht verfügen kann. Ist der Treuhänder aber zugleich Geschäftsführer oder Mehrheitsgesellschafter des Bauträgers, fehlt diese ausschließliche Verfügungsmacht und die Zahlung ist unzulässig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 25.06.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Eine Vereinbarung, nach der auch vor Erwirkung der Anmerkung der beabsichtigten Begründung von Wohnungseigentum, bzw unabhängig von einer solchen Anmerkung, Zahlungen an einen Treuhänder auf ein Treuhandkonto - somit nicht in die Verfügungsmacht des Wohnungseigentumsorganisators - zu leisten sind, ist zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110783 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Kaufpreisnachweis bei der Eigentumseintragung

Ja. Wurde vereinbart, dass Übergabe und Zahlung Zug um Zug erfolgen, müssen Sie dem Grundbuch schon mit dem Antrag nachweisen, dass Sie den Kaufpreis bezahlt haben. Ohne diesen Nachweis wird Ihr Eigentum nicht eingetragen.

günstig für Verkäufer Bedingung im Vertrag und Grundbuch

Ja. Wenn der Vertrag Ihr Recht an eine Bedingung knüpft, etwa an die Zahlung des Kaufpreises, muss dem Grundbuchsgericht mit einer Urkunde nachgewiesen werden, dass diese Bedingung eingetreten ist. Eine Quittung über die Zahlung muss dafür beglaubigt sein. Die Vertragsparteien können darauf nicht verzichten.

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Anmerkung im Rang der Treuhänderrangordnung
Vertragsrecht · Vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung
Insolvenz · Treuhandabwicklung und Insolvenz des Verkäufers
Wohnungseigentum · Grundbuchanmerkung für Wohnungskäufer
Vertragsrecht · Notar als Treuhänder beider Vertragsteile