Gilt meine Wohnlage als durchschnittlich?
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: im 5. Wiener Gemeindebezirk und in unmittelbarer Nähe der zu 5 Ob 74/17v beurteilten Liegenschaft liegende Wohnung.OGH 5 Ob 214/20m, 11.12.2020
- Allein die Relation der Nutzflächen in Neu- und Altbauten bzw der Anzahl der in solchen Gebäuden gelegenen Wohnungen lässt unabhängig von der Einordnung der Wohnumgebung als sogenanntes Gründerzeitviertel keinen Rückschluss auf eine Lage zu, die einen Zuschlag im Sinne des § 16 Abs 3 und Abs 4 MRG rechtfertigen könnte.OGH 5 Ob 188/14d, 16.12.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111204 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 19.
- OGH 5 Ob 65/25g, 30.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 110/24y, 30.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 27/23s, 31.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 177/22y, 12.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 83/22z, 06.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 20/22k, 31.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 209/21b, 16.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 100/21y, 07.10.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 143/21x, 28.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 115/21d, 23.09.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
RichtWG §2 Abs3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Der Oberste Gerichtshof hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass das Gesetz mit unbestimmten Begriffen wie durchschnittlicher Lage und den für den Lagezuschlag maßgebenden Umständen arbeitet. Was darunter zu verstehen ist, klären die Gerichte von Fall zu Fall.
Nein. Der Vermieter muss Ihnen schriftlich und ausreichend klar mitteilen, warum die Wohnung eine überdurchschnittlich gute Lage hat. Dafür genügt ein Schriftstück auch ohne Unterschrift.