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Gilt meine Wohnlage als durchschnittlich?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungssuchende, Hausverwalter
Ob eine Lage durchschnittlich ist, wird nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und der Erfahrung des täglichen Lebens beurteilt. Eine Lage in einem sogenannten Gründerzeitviertel ist höchstens als durchschnittlich einzustufen. Diese Aussage betrifft die Wiener Verhältnisse und sagt über andere Lagen nichts aus.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die durchschnittliche Lage ist nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und der Erfahrung des täglichen Lebens zu beurteilen, wobei eine Lage in einem sogenannten Gründerzeitviertel höchstens als durchschnittlich einzustufen ist. Hier wird kein "Begriffsmerkmal der Normwohnung" gegeben, sondern nur für Wiener Verhältnisse klargestellt, dass Wohnungen in solchen Teilen der Stadt höchstens als durchschnittlich eingestuft werden können. Über andere Lagen wird damit nichts ausgesagt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111204 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 19.

Genannte Normen

RichtWG §2 Abs3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Lagezuschlag und unbestimmte Begriffe

Ja. Der Oberste Gerichtshof hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass das Gesetz mit unbestimmten Begriffen wie durchschnittlicher Lage und den für den Lagezuschlag maßgebenden Umständen arbeitet. Was darunter zu verstehen ist, klären die Gerichte von Fall zu Fall.

günstig für Vermieter Schriftform beim Lagezuschlag

Nein. Der Vermieter muss Ihnen schriftlich und ausreichend klar mitteilen, warum die Wohnung eine überdurchschnittlich gute Lage hat. Dafür genügt ein Schriftstück auch ohne Unterschrift.

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