Wann ist ein Schaden beim Betrieb eines Fahrzeugs entstanden?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 19.11.2025 (65 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zum Begriff der "Verwendung" des versicherten Fahrzeugs nach Art 1 AKHB 2018.OGH 7 Ob 101/25s, 19.11.2025
- Hier: Das auf einen während des Fahrbetriebs aufgetretenen technischen Defekt zurückzuführende Brandgeschehen ist schon unter Zugrundelegung maschinentechnischer Gesichtspunkte als ein Betriebsunfall zu werten, hat sich doch eine spezifische Gefahr eines sich mit Motorkraft bewegenden Fahrzeugs verwirklicht.OGH 2 Ob 165/23p, 25.10.2023
- Hier: Ausübung einer Krafteinwirkung, die dazu führt, dass das Segelflugzeug aus seiner gesicherten Parkposition bewegt wird, ist ein "Verwenden eines Luftfahrzeugs" iSd Risikoausschlusses Art 7.5.1 AHVB 2009 idF 2012.OGH 7 Ob 33/23p, 19.04.2023
- Hier: Beschädigung eines Schubbodenanhängers eines LKWs mit Deponiematerial, das ein Mitarbeiter von einer Baggerschaufel aus einer Höhe von rund 2,20 Metern in den Anhänger fallen lässt.OGH 2 Ob 183/22h, 25.10.2022
- Soweit der Rechtssatz eine Haftung bloß bei einem adäquat‑kausalen Zusammenhang, also ohne Gefahrenzusammenhang, zu bejahen scheint, gibt er die Rechtsprechung nicht richtig wieder.OGH 2 Ob 188/16k, 23.02.2017
Alle 33 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Selbstentzündung eines zwei Tage zuvor abgestellten Kfz.OGH 2 Ob 188/16k, 23.02.2017
- Ein Unfall, der sich im Zuge von Übungstätigkeiten mit einer am Kraftfahrzeug befestigten Vorrichtung (hier: Rohrgreifer) zur Vorbereitung eines später vorgesehenen Beladens und Entladens ereignet, steht mit dem "eigentlichen Vorgang" des Beladens und Entladens und daher mit der Nutzung als Kraftfahrzeug in keinem sachlichen Zusammenhang.OGH 2 Ob 181/15d, 28.06.2016
- Verwendung des Fahrzeugs als ortsgebundene Kraftquelle (Betonpumpe).OGH 7 Ob 203/14z, 10.12.2014
- Es muss ein unmittelbar ursächlicher, örtlicher und zeitlicher Zusammenhang des Schadens mit dem Betriebsvorgang oder der Betriebseinrichtung des Fahrzeugs gegeben sein.OGH 7 Ob 39/14g, 22.04.2014
- Hier: „Beim Betrieb eines Luftfahrzeuges“ iSd § 148 Abs 1 LFG.OGH 2 Ob 227/13s, 19.12.2013
- Der Bruch eines Haltegriffs ist ebenso wie etwa das Ausreißen oder Abbrechen eines Hakens oder ein Seilriss kein typischerweise dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs eigentümliches Ereignis, sondern kann sich auch sonst ereignen.OGH 2 Ob 186/12k, 11.10.2012
- Die Benützung einer Rolltreppe in einer U‑Bahnstation weist keinen ausreichenden Zusammenhang mit dem Betrieb der U‑Bahn auf.OGH 8 Ob 84/12d, 13.09.2012
- Ob die Voraussetzungen für den „Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs iSd § 1 EKHG gegeben sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und hat regelmäßig keine erhebliche Bedeutung. Dies gilt in gleicher Weise für den Begriff der „Verwendung“ eines Fahrzeugs iSd § 2 KHVG.OGH 9 ObA 52/11d, 28.06.2011
- Das Abbrennen eines Pkw aufgrund eines unfallbedingten Kurzschlusses steht in einem adäquat ursächlichen Zusammenhang mit einer (beschädigten) Betriebseinrichtung des Fahrzeugs.OGH 4 Ob 146/10i, 09.11.2010
- Hier: Kein adäquater ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Sprung einer Person vom Pannenstreifen einer Autobahn über die Betonleitplanke und auch über das Brückengeländer und dem Herannahen eines LKW, der nicht den Pannenstreifen befuhr und von dem keine Gefahr ausging.OGH 2 Ob 107/10i, 08.07.2010
- Die Beleuchtung eines auf einem Gehsteig abgestellten KFZ, das als ortsgebundene Arbeitsmaschine verwendet wird, steht - ebenso wie die Beleuchtung eines jeden sonstigen dort befindlichen Gegenstands - in keinem inneren Zusammenhang mit einer dem Kraftfahrzeugbetrieb eigentümlichen Gefahr oder in adäquat ursächlichem Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang.OGH 2 Ob 114/09t, 28.09.2009
- Vgl auch die Verneinung eines adäquat ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Verletzung des Klägers, der seinem Kind, das plötzlich auf die Fahrbahn gelaufen war, nacheilte, und einem sich nähernden PKW in 2 Ob 215/06s.OGH 2 Ob 3/09v, 05.03.2009
- Hier: Keine aufzugreifende Fehlentscheidung, wenn das Berufungsgericht nach den konkreten Umständen des Falles davon ausgeht, dass ein Erschrecken und Verreißen des Fahrrads durch die Klägerin vom herannahenden Fahrzeug der Beklagten nicht adäquat verursacht wurde.OGH 2 Ob 3/09v, 05.03.2009
- Ein im Innenhof eines Hauses geparktes, in Brand gestecktes Kfz ist nicht im Betrieb im Sinn des § 1 EKHG.OGH 2 Ob 108/08h, 29.05.2008
- Kommt es zu einem Unfall, weil ein anderer Verkehrsteilnehmer einem verbotswidrig abgestellten Kraftfahrzeug ausweichen muss, so verwirklicht sich dessen Betriebsgefahr.OGH 2 Ob 174/06m, 26.04.2007
- Hier: Sturz beim Einsteigen in U-Bahn.OGH 2 Ob 265/06v, 18.01.2007
- Hier: Einsteigen bei einer Gondel.OGH 2 Ob 9/06x, 16.03.2006
- Die Betriebsgefahr verwirklicht sich auch dann, wenn ein Kraftfahrzeug ein anderes abschleppt und es dabei zu einem Unfall kommt.OGH 1 Ob 42/04i, 12.10.2004
- Hier: Heranfahren eines PKW an einen Fußgänger.OGH 2 Ob 336/99x, 25.11.1999
- EinzelfallOGH 9 ObA 211/99s, 29.09.1999
- Der Unfall muss mit dem eigentlichen Vorgang des Beladens und Entladens zusammenhängen.OGH 2 Ob 316/97b, 24.09.1999
- Grundsätzlich geht von einem in verkehrstechnischer Hinsicht ordnungsgemäß geparkten Kfz keine Betriebsgefahr mehr aus.OGH 2 Ob 243/98v, 24.09.1998
- Der Schaden ist beim Betrieb der Eisenbahn oder des Kraftfahrzeuges eingetreten, wenn zwischen dem Betrieb und dem Unfall ein adäquat kausaler Zusammenhang und ein Gefahrenzusammenhang in dem Sinne besteht, dass der Unfall mit einem jener Umstände zusammenhängt, welche die Gefährlichkeit der Eisenbahn oder des Kraftfahrzeuges ausmachen und derentwegen die verschuldensunabhängige Haftung festgesetzt ist (Apathy, Kommentar zum EKHG § 1 Rz 8 mwN).OGH 4 Ob 578/95, 07.11.1995
- Einsteigen und Aussteigen aus einem Kraftfahrzeug ist ein mit dem Betrieb zusammenhängender Vorgang.OGH 2 Ob 64/91, 05.02.1992
- Hier: SesselliftOGH 2 Ob 36/87, 25.08.1987
- Bruch der Bordwandsteher während des Ladevorganges.OGH 2 Ob 126/82, 31.01.1984
- Zeitlicher, örtlicher und innerer Zusammenhang mit der einem Kraftfahrzeug eigentümlichen Betriebsgefahr.OGH 8 Ob 207/82, 18.11.1982
- Ob ein solcher ursächlicher Zusammenhang besteht, also die Beurteilung der natürlichen Kausalität, fällt in den Bereich der Tatsachenfeststellung.OGH 8 Ob 195/81, 15.10.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022592 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 65.
- OGH 7 Ob 101/25s, 19.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 153/24z, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 165/23p, 25.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 13/23d, 29.03.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 183/22h, 25.10.2022, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 188/16k, 23.02.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 20/16d, 26.01.2017, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 181/15d, 28.06.2016, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 77/16m, 25.05.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.