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Wie weit gilt mein Konkurrenzverbot im Zweifel?

günstig für Verpflichteter betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmer, Vertragspartner
Eine Vereinbarung, die Ihnen Konkurrenz verbietet, ist im Zweifel eng auszulegen. Im Zweifel gilt daher jene Auslegung, die Ihre Freiheit weniger stark einschränkt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Konkurrenzklausel müssen im Zweifel einschränkend, das heißt im Sinne einer geringeren Beschränkung der Verfügungsfreiheit des zur Unterlassung Verpflichteten ausgelegt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016612 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 15.

Im Gesetz

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