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Bekomme ich die Gefahrenzulage noch, obwohl die Station aufgelöst wurde?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Pflegepersonal, Krankenhausbedienstete, Arbeitgeber
Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse so, dass sie bei Entstehung der Regelung noch gar nicht bedacht sein konnten, ist nach dem ursprünglichen und weiterhin gültigen Zweck der Regelung zu entscheiden. Die Gefahrenzulage soll die erhöhte Gesundheitsgefährdung bei der Betreuung ansteckender Patienten abgelten. Kommt es weiterhin zu einem vergleichbaren Infektionsrisiko, bleibt der Anspruch bestehen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 24.04.2020 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Tatsächliche Änderungen im Normbereich (hier: die Auflösung septischer Stationen), die zur Zeit der Entstehung der Norm (hier: Abschluss des Kollektivvertrages) noch gar nicht bedacht worden sein konnten, sind nach dem historischen und noch immer aktuellen Normzweck zu beurteilen (Gefahrenzulage nach der DO.A dient der Abgeltung der nach wie vor aktuellen erhöhten Gesundheitsgefährdung bei der Betreuung septischer Patienten).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112422 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Entlassung wegen sexueller Belästigung

Die sexuelle Belästigung einer Schwesternschülerin durch einen Stationsgehilfen ist ein wichtiger Grund. Der Dienstgeber darf das Dienstverhältnis deshalb vorzeitig auflösen.

günstig für Arbeitgeber Neuer Kollektivvertrag verdrängt alten

Ja. Zwischen zwei Kollektivverträgen gibt es keinen Günstigkeitsvergleich. Ein neuer Kollektivvertrag setzt den bisherigen in dem Bereich, den er regelt, außer Kraft, auch wenn die alte Regelung für Sie besser war.

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