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Darf ich gehen, wenn man mich an einen anderen Ort versetzt?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Angestellter, Arbeitgeber, Betriebsrat
Ja. Wird Ihr Arbeitsort ohne Ihre Zustimmung geändert und ändert das den Vertrag, rechtfertigt das Ihren vorzeitigen Austritt. Sie müssen sich dann aber auch tatsächlich auf diesen Grund berufen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 16.12.2022 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1988)

Eine ohne Zustimmung des Arbeitnehmers vorgenommene vertragsändernde Versetzung an einen anderen Arbeitsort rechtfertigt den vorzeitigen Austritt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029223 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Versetzung und Arbeitsvertrag

Entscheidend ist allein, ob die Versetzung durch Ihren Arbeitsvertrag gedeckt ist. Dass Sie lange denselben Arbeitsplatz hatten, engt Ihren Aufgabenkreis nicht automatisch darauf ein. Eine stillschweigende Vertragsänderung lässt sich daraus nicht ableiten.

günstig für Arbeitgeber Vorzeitiger Austritt aus dem Arbeitsverhältnis

Nein. Ein sofortiger Austritt ist nur zulässig, wenn Ihnen die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zumutbar ist, und das muss im Zeitpunkt des Austritts vorliegen. Bei leichteren Verletzungen können Sie sich anders wehren, etwa mit einer Feststellungsklage, das Dienstverhältnis aber nicht vorzeitig beenden. Auch das Gesamtbild dauerhaft schlechter Bedingungen kann jedoch ausreichen, wenn Beschwerden nichts ändern.

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