Bekomme ich Pension, wenn ich ständig im Krankenstand bin?
günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Arbeitnehmer, Pensionswerber, Arbeitgeber
Wenn Sie trotz zumutbarer Behandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit jährlich sieben Wochen oder länger krank sein werden, gelten Sie als vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Fünf bis sechs Wochen im Jahr reichen dafür nicht. Eine bloße Möglichkeit genügt nicht; die Vorhersage hängt auch von der Art der Erkrankung und der zumutbaren Behandlung ab.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 29.09.2020 (21 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2000)
Mit hoher Wahrscheinlichkeit und trotz zumutbarer Krankenbehandlung zu erwartende leidensbedingte Krankenstände von jährlich sieben Wochen und darüber schließen einen Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus (so schon 10 ObS 184/92, 10 ObS 92/92, 10 ObS 219/92, 10 ObS 286/92, 10 ObS 31/96, 10 ObS 129/98p).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Zukunftsprognose hängt außer von Häufigkeit und Dauer der bisherigen Krankenstände auch wesentlich von der Art der Erkrankung samt deren Ursache und der zumutbaren Krankenbehandlung ab.OGH 8 ObA 53/11v, 30.08.2011
- Hier: Vertretbare Annahme einer ungünstigen Prognose durch die Vorinstanzen (Klägerin, die im Übrigen bereits in den Jahren davor wegen der weit über sieben Wochen liegenden Krankenstände auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wurde, hatte auch im letzten Jahr Krankenstände von mehr als sieben Wochen, davon fast einen Monat allein wegen des Bandscheibenleidens).OGH 8 ObA 9/08v, 28.02.2008
- Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, dass die festgestellten Krankenstände des Klägers (in den letzten drei Jahren durchschnittlich unter 5 Wochen jährlich) die beklagte Partei nicht zur Kündigung nach § 42 Abs 2 Z 2 VBO 1995 berechtigten, ist daher jedenfalls noch vertretbar.OGH 8 ObA 110/06v, 31.01.2007
- Sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Krankenstände im Ausmaß von 5 bis 6 Wochen jährlich anzunehmen, liegt darin kein Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt.OGH 10 ObS 308/02w, 22.10.2002
- Eine unbestimmte Möglichkeit ist nicht ausreichend.OGH 10 ObS 293/01p, 23.09.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113471 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 21.
- OGH 9 ObA 68/20w, 29.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 53/20i, 29.07.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 68/18k, 19.12.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 108/18z, 28.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 70/18m, 30.08.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 153/17s, 21.03.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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