Was ist der Unterschied zwischen Scheingeschäft und Umgehung?
betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Konsument, Käufer, Verkäufer
Beim Scheingeschäft täuschen die Beteiligten die Vertragsgestaltung nur vor. Beim Umgehungsgeschäft wollen sie den Vertrag wirklich, aber so, dass eine bestimmte gesetzliche Regel nicht greift. Ein solches Geschäft verstößt zwar nicht gegen den Wortlaut des Gesetzes, vereitelt aber dessen Zweck.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Beim Umgehungsgeschäft streben die Beteiligten - anders als beim Scheingeschäft, bei dem die Vertragsgestaltung bloß vorgetäuscht wird, - an, den Tatbestand einer bestimmten Norm zu vermeiden beziehungsweise den einer anderen Norm zu erfüllen, deren Anwendung jedoch nach dem gesetzlichen Wertungssystem als untragbarer Widerspruch zur Sachgerechtigkeit oder Systemgerechtigkeit der Rechtsordnung erscheint. Das Umgehungsgeschäft verstößt zwar nicht "dem Buchstaben des Gesetzes nach" gegen ein gesetzliches Verbot, vereitelt indes im Ergebnis doch den Zweck, den das Gesetz mit diesem Verbot anstrebt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Umgehungsgeschäfte sind im Gegensatz zu Scheingeschäften nicht schlechthin nichtig. Sie unterliegen vielmehr denjenigen Rechtsvorschriften, zu deren Umgehung das Geschäft geschlossen wurde.OGH 5 Ob 127/08z, 24.06.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113579 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 12.
- OGH 5 Ob 16/24z, 08.10.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 17/21z, 18.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 78/18p, 30.10.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 132/17b, 30.01.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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