Zählt ein Vertrag, der nur ein Gesetz umgehen soll?
betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Konsument, Käufer, Verkäufer
Wenn Sie ein Geschäft nur deshalb in eine bestimmte Form kleiden, um eine gesetzliche Regel zu vermeiden, hilft Ihnen das nichts. Es gilt trotzdem jene Regel, die für das eigentlich gewollte Geschäft gilt. Sonst könnte der Zweck des Gesetzes leicht ausgehebelt werden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ein Umgehungsgeschäft unterliegt der Rechtsnorm, die auf das Rechtsgeschäft anzuwenden ist, weil der Zweck der Rechtsnorm ansonsten vereitelt würde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Übertragung einer „Wörthersee-Zulassung“.OGH 2 Ob 26/21v, 05.08.2021
- Hier: Beisatz: Hier: Bei Vorkaufsrecht an einer Liegenschaft Tauschvertrag und sofortiger Rückkauf des Tauschobjektes zur Vermeidung des Vorkaufsfalls.OGH 2 Ob 89/13x, 28.03.2014
- Hier: Treuhandeigentum und möglicher Verstoß gegen Förderungsbestimmungen.OGH 5 Ob 163/12z, 02.10.2012
- Hier: "Umweggeschäft" zum Kauf einer Eigentumswohnung (Tir GVG).OGH 7 Ob 87/01x, 27.04.2001
- Ein solches Geschäft ist nicht schlechthin nichtig.OGH 1 Ob 201/99m, 28.03.2000
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Anwendung derjenigen Rechtsnorm die auf das in Wahrheit beabsichtigte Rechtsgeschäft anzuwenden ist.OGH 1 Ob 559/93, 02.07.1993
- Ein solches Umwegegeschäft ist nicht als Scheingeschäft nach § 916 ABGB zu beurteilen, sondern nur dann ungültig, wenn das von den Parteien wirklich beabsichtigte Geschäft nichtig wäre.OGH 3 Ob 630/81, 11.11.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045196 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 19.
- OGH 6 Ob 183/24s, 16.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 16/24z, 08.10.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 2 Ob 26/21v, 05.08.2021, Fall aus Kärnten
- OGH 6 Ob 17/21z, 18.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 31/16y, 19.12.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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