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Zählt ein Vertrag, der nur ein Gesetz umgehen soll?

betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Konsument, Käufer, Verkäufer
Wenn Sie ein Geschäft nur deshalb in eine bestimmte Form kleiden, um eine gesetzliche Regel zu vermeiden, hilft Ihnen das nichts. Es gilt trotzdem jene Regel, die für das eigentlich gewollte Geschäft gilt. Sonst könnte der Zweck des Gesetzes leicht ausgehebelt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Ein Umgehungsgeschäft unterliegt der Rechtsnorm, die auf das Rechtsgeschäft anzuwenden ist, weil der Zweck der Rechtsnorm ansonsten vereitelt würde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045196 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 19.

Im Gesetz

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