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Muss man mich anhören, wenn das Gericht die Anklage anders beurteilt?

günstig für Angeklagter betrifft Angeklagte, Verteidiger, Staatsanwälte
Ja. Verurteilt Sie das Gericht statt der angeklagten Tat wegen einer anderen Tat, muss Ihnen vorher Gelegenheit gegeben worden sein, sich auf den geänderten Vorwurf einzustellen. Entscheidend ist nicht die genaue Form der Belehrung, sondern dass Sie ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung Ihrer Verteidigung hatten. Eine einzelne Frage des Vorsitzenden in der Verhandlung genügt dafür nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (64 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Beurteilt ein Gericht nicht nur die im Anklagetenor genannte Tat in rechtlicher Hinsicht abweichend von der Anklage, spricht es den Angeklagten vielmehr - wenngleich ohne Abgehen von dem der Anklage (als Gesamtheit) zugrunde liegenden Sachverhalt - statt der im Anklagetenor genannten Tat einer anderen Tat schuldig, muss mit Blick auf die Fairness des Verfahrens zugunsten des Angeklagten dem Schutzzweck des § 262 StPO zuvor entsprochen worden sein. Dabei steht die strikte Einhaltung der von § 262 StPO beschriebenen Form als solche nicht unter der Nichtigkeitssanktion des § 281 Abs 1 Z 8 StPO. So wird etwa eine abweichende Beurteilung durch den Ankläger in der Hauptverhandlung dem grundrechtlich geschützten Ziel, über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung der Verteidigung zu verfügen (Art 6 Abs 3 lit b MRK), durchaus gerecht, weil es dem Angeklagten solcherart offensteht, sich dazu zu äußern sowie Fragen und Anträge zu seiner Verteidigung zu stellen, deren Missachtung einen Verfahrensmangel (§ 281 Abs 1 Z 4 StPO) begründen kann. Die in einer - danach mehrfach wegen Zeitablaufes und Richterwechsels (§ 276a StPO) wiederholten - Hauptverhandlung gestellte Frage des Vorsitzenden (§ 245 Abs 1 erster Satz StPO): "Haben sie in Österreich Zigaretten erworben, bei denen die Eingangsabgaben nicht bezahlt waren?" für sich allein genügt aber nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 33 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113755 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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