Kann ich meine Belastungen bis zum Höchstgericht bekämpfen?
betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, getrennte Eltern
Ob und in welchem Ausmaß beim Unterhaltspflichtigen besondere Belastungen zu berücksichtigen sind, entscheiden die Gerichte nach dem einzelnen Fall. Der Oberste Gerichtshof überprüft das im Regelfall nicht. Diese Frage lässt sich also meist nicht bis zum Höchstgericht bringen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ob und in welchem Ausmaß bei einem Unterhaltspflichtigen berücksichtigungswürdige Belastungen vorliegen, ist im Allgemeinen keine der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof zugängliche erhebliche Rechtsfrage.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113800 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 8 Ob 72/25h, 26.05.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 206/20k, 07.01.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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