Bekomme ich Kosten trotz Rechenfehler in der Aufstellung?
günstig für Kostenwerber betrifft Parteien, Rechtsanwälte, Kläger, Beklagte
Hat sich in der Kostenaufstellung nur ein Rechenfehler eingeschlichen und wurde die Position selbst richtig bezeichnet und mit dem richtigen Prozentsatz angesetzt, verstößt das Gericht nicht gegen seine Bindung an den Antrag, wenn es das berücksichtigt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Kein Verstoß gegen die Vorschrift des § 405 ZPO, wenn die Minderverzeichnung in der Kostennote ihre Ursache nur in einem Rechenfehler (hier: Dezimalfehler) des Schriftsatzverfassers hat, die Ansatzposition dieses Kostenbegehrens jedoch hinsichtlich Bezeichnung und Prozentwert richtig verzeichnet wurde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Additionsfehler.OGH 9 Ob 37/17g, 28.11.2017
- Hier: Rechenfehler bei der Berechnung der Umsatzsteuer für den Berufungsschriftsatz.OGH 9 ObA 56/07m, 05.06.2008
- Hier: Additionsfehler in der Zwischensumme bei betraglich richtig verzeichneter Bemessungsgrundlage.OGH 2 Ob 296/00v, 23.11.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113805 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 4 Ob 200/24a, 25.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 37/17g, 28.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Berichtigung eines falsch formulierten Begehrens
Verfahrensrecht · Kostenersatz für Einwendungen gegen das Kostenverzeichnis
Verfahrensrecht · Rechen- und Schreibfehler im Urteil
Verfahrensrecht · Bemessungsgrundlage bei teilweisem Erfolg
Vertragsrecht · Rechenfehler bei der Preisbildung