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Bekomme ich Kosten trotz Rechenfehler in der Aufstellung?

günstig für Kostenwerber betrifft Parteien, Rechtsanwälte, Kläger, Beklagte
Hat sich in der Kostenaufstellung nur ein Rechenfehler eingeschlichen und wurde die Position selbst richtig bezeichnet und mit dem richtigen Prozentsatz angesetzt, verstößt das Gericht nicht gegen seine Bindung an den Antrag, wenn es das berücksichtigt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Kein Verstoß gegen die Vorschrift des § 405 ZPO, wenn die Minderverzeichnung in der Kostennote ihre Ursache nur in einem Rechenfehler (hier: Dezimalfehler) des Schriftsatzverfassers hat, die Ansatzposition dieses Kostenbegehrens jedoch hinsichtlich Bezeichnung und Prozentwert richtig verzeichnet wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113805 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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