Was spricht dafür, dass die Bank die Lage kannte?
günstig für Bürge betrifft Bürgen, Mitschuldner, Banken, Kreditnehmer, Konsumenten
Ist die Bank selbst aktiv geworden, um Sie als Bürgen oder Mitschuldner in das Schuldverhältnis zu holen, spricht der erste Anschein dafür, dass sie die Zahlung durch den Hauptschuldner als unsicher ansah. Wird die Haftung zugleich mit der Kreditvergabe übernommen, gilt das nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (18 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2000)
Wird der Kreditgeber selbst aktiv, um die Einbeziehung der Interzedentin in das Schuldverhältnis zu erreichen, so weist dies prima facie darauf hin, dass er die Einbringung der Forderung beim Hauptschuldner als nicht gesichert ansah.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn das Erstgericht feststellt, dass die Klägerin nicht erkannt hat, dass die Kreditnehmerin als Hauptschuldnerin ihre Verbindlichkeiten voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erfüllen werde, ist aber der Anschein bereits widerlegt; einen Anschein des „Kennenmüssens", gibt es nicht.OGH 6 Ob 227/06k, 09.11.2006
- Das gilt aber nicht, wenn die Bürgschaft anlässlich der Kreditvergabe übernommen wird.OGH 4 Ob 108/06w, 09.08.2006
- Hier: Kein „prima-facie"-Beweis, weil die Hauptschuldnerin eine ganz knapp vor der Interzession erst gegründete GmbH war.OGH 3 Ob 58/05h, 24.11.2005
- Wurde die Kreditvereinbarung mit der Hauptschuldnerin gleichzeitig mit der Übernahme der Wechselbürgschaft geschlossen, trifft die Beweislast dafür, dass dem Gläubiger die schlechte wirtschaftliche Lage des Hauptschuldners bekannt war beziehungsweise sein hätte müssen, die Beklagten.OGH 8 Ob 100/03v, 25.11.2003
- Der erwähnte Anschein ist allerdings nur dann zu bejahen, wenn es sich um die Gläubigerin einer bereits bestehenden Verbindlichkeit handelt.OGH 8 Ob 100/03v, 25.11.2003
- Hier: Kein "prima facie"-Beweis, weil der Bürge selbst ein Verhalten gesetzt hat, das gegen diesen Anschein spricht, da er doch ausdrücklich festgehalten hat, dass ein entsprechender Betrag schon auf das Konto des Hauptschuldners überwiesen worden sei.OGH 8 Ob 50/03s, 16.10.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113882 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 18.
- OGH 1 Ob 200/24d, 25.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 97/19d, 31.07.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 214/18v, 21.11.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Geschäftserfahrung des Bürgen
Vertragsrecht · Beweislast beim Bürgen
Vertragsrecht · Warnpflicht gegenüber Bürgen
Vertragsrecht · Aufklärung des Bürgen durch die Bank
Vertragsrecht · Hinweispflicht trotz eigener Kenntnis