Zum Inhalt springen

Gehen meine Ansprüche auf Verdienstentgang auf den Bund über?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Beamte, Schädiger, Haftpflichtversicherer
Das ist derzeit unsicher. Nach diesem Rechtssatz erwirbt der Bund, der wegen der Unfallfolgen eine Berufsunfähigkeitspension zahlt, Ihre Ansprüche auf Verdienstentgang nicht kraft Gesetzes, und ein Quotenvorrecht ist ihm gegenüber nicht zu wahren. Der Oberste Gerichtshof hat diese Regel in seiner jüngsten Entscheidung dazu allerdings nicht angewendet, sondern gegenteilig entschieden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 16.09.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Der Bund, der dem Geschädigten wegen der unfallsbedingten Verletzungen eine Berufsunfähigkeitspension zahlt, erwirbt nicht im Wege einer Legalzession die Verdienstentgangsansprüche des Verletzten. Ihm gegenüber ist daher auch nicht das Quotenvorrecht zu wahren.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114008 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Unfallrente und Verdienstentgang

Ja. Ihre Rente von der Sozialversicherung und der Ersatz für entgangenes Einkommen sollen denselben Nachteil ausgleichen, nämlich das Einkommen, das Sie nach der Schädigung nicht mehr oder nur erschwert verdienen können. Deshalb wird die Rente demselben Anspruch zugeordnet wie der Ersatz für entgangenen Verdienst.

günstig für Schädiger Nachweis des entgangenen Arbeitsplatzes

Steht nicht sicher oder zumindest überwiegend wahrscheinlich fest, dass Sie ohne den Unfall die vorgesehene Anstellung erhalten hätten und dadurch verdient hätten, fehlt der Zusammenhang zwischen der Verletzung und dem behaupteten Verdienstausfall. Ein Ersatz dafür steht dann nicht zu.

Verwandte Fragen

Sozialrecht · Übergangsgeld und Verdienstentgang
Schadenersatz · Anrechnung von Vorteilen beim Verdienstentgang
Schadenersatz · Verdienstentgang ohne laufendes Einkommen
Schadenersatz · Rente oder Kapital beim Verdienstentgang