Welche Vorschriften schützen mich und begründen Schadenersatz?
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (37 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nachträgliche Behebung des Bescheids beseitigt Schutzgesetzcharakter im konkreten Fall nicht.OGH 2 Ob 152/21y, 25.10.2022
- Vom Arbeitgeber auferlegte Sicherheitsvorschriften können als Schutznormen qualifiziert werden, wenn sie auf gesetzlicher Grundlage beruhen oder zumindest behördlich genehmigt waren.OGH 2 Ob 167/17y, 22.03.2018
- Hier: Auch die in einem gemäß § 90 Abs 1 und 3 StVO erlassenen Bescheid enthaltenen Auflagen sind solche Schutznormen.OGH 2 Ob 212/13k, 09.07.2014
- Hier: § 12 TierärzteG.OGH 2 Ob 213/13g, 28.03.2014
- Hier: Die im behördlich genehmigten Flugbetriebshandbuch (FOM) enthaltenen Anordnungen an den Piloten.OGH 2 Ob 112/10z, 22.06.2011
Alle 18 Ergänzungen anzeigen
- Hier: § 10 NÖ VeranstaltungsG (LGBl 7070‑0) betreffend „Eignung der Veranstaltungsbetriebsstätte“.OGH 2 Ob 156/10w, 07.10.2010
- Auch die in einem gemäß § 90 Abs 1 und 3 StVO erlassenen Bescheid enthaltenen Auflagen sind solche Schutznormen.OGH 2 Ob 157/09s, 29.10.2009
- Sowohl wasserrechtliche Bescheide als auch § 50 Abs 1 WRG sind Schutzvorschriften im Sinn des § 1311 ABGB.OGH 1 Ob 127/04i, 24.06.2005
- Ob eine von einem berufenen Organ geschaffene Norm Schutzzweckcharakter aufweist, kann nur auf Grund des Inhaltes dieser Norm im Einzelfall beurteilt werden.OGH 2 Ob 187/02t, 18.03.2004
- Öffentlich-rechtliche Bestimmungen, die dem Bauherrn die Bestellung eines - der Baubehörde gegenüber verantwortlichen - Bauführers auftragen, bezwecken den Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren der Bauführung sowie jenen, die von einem nicht fachgerecht errichteten Bauwerk ausgehen.OGH 1 Ob 253/02s, 26.11.2002
- Hier: Zusatzbestimmungen zur Signalvorschrift und zur Betriebsvorschrift der ÖBB.OGH 2 Ob 310/01d, 28.01.2002
- Hier: § 2 nöFGG zum Schutz des Eigentümers.OGH 1 Ob 52/00d, 28.03.2000
- Verordnungen.OGH 1 Ob 2047/96b, 22.08.1996
- Hier: Technische Bauvorschrift.OGH 7 Ob 14/86, 19.06.1986
- Die Rechtsvorschrift muss aber von einem zur Normsetzung berufenen Organ stammen und darf nicht von irgendwelchen Institutionen oder Vereinen erlassen worden sein (hier: Pistenordnung).OGH 7 Ob 679/84, 22.11.1984
- Militärtransportvorschriften des Bundesheeres.OGH 1 Ob 13/77, 30.11.1977
- Auch der Bescheid einer Verwaltungsbehörde, durch welchen eine Gefährdung von Personen vermieden werden soll, ist eine Schutznorm im Sinne des § 1311 ABGB; hier Anordnung der Anbringung eines Geländers zur Absicherung des Stiegenaufganges in einem ein Wohnhaus betreffenden Benützungsbewilligungsbescheid.OGH 7 Ob 115/72, 10.05.1972
- Die Schutzvorschrift kann auch in die Form eines Verwaltungsbescheides gekleidet sein (JBl 1957,562).OGH 1 Ob 208/71, 26.08.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027415 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 37.
- OGH 9 Ob 62/26x, 31.07.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 160/23b, 19.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 194/22y, 29.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 171/22s, 29.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 152/21y, 25.10.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 158/22g, 27.09.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 140/21w, 24.11.2021, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 30/20f, 28.01.2021, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 227/18p, 27.11.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 18/16k, 23.02.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.
Nicht schon allein deshalb. Strafgesetze sind aus zivilrechtlicher Sicht im Allgemeinen keine Vorschriften, die vor abstrakten Gefahren schützen sollen, und daher meist keine Schutzgesetze. Sie stellen auf die konkrete Gefährdung eines Guts ab und nicht auf allgemeine Gefahrensteuerung.