Müssen die anderen Mieter bei meinem Umbau beteiligt werden?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Begehren des Antragstellers (unter anderem) auf Unterlassung von Erhaltungsarbeiten gegen eine Gemeinnützige Bauvereinigung im Sinn des WGG.OGH 5 Ob 212/24y, 30.01.2025
- Hier: Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 10 WGG.OGH 5 Ob 120/22s, 22.08.2022
- Hier: Verfahren nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.OGH 5 Ob 161/20t, 07.10.2020
- In einem solchen Fall sind ihnen auch die (anfechtbaren) Entscheidungen samt Rechtsmittelbelehrung mit Hausanschlag zugänglich zu machen.OGH 5 Ob 75/11g, 25.08.2011
- Hier: § 3 Abs 2 Z 2 MRG: Behebung von Schimmelbildung.OGH 5 Ob 2060/96v, 12.06.1996
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten.OGH 5 Ob 2002/96i, 14.05.1996
- Eine unmittelbare Interessenbeeinträchtigung der übrigen Hauptmieter besteht in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 2 MRG schon deshalb, weil der Vermieter die zur ordnungsgemäßen Erhaltung oder nützlichen Verbesserung des Hauses aufgewendeten Beträge als Ausgaben in die Hauptmietzinsabrechnung einstellen darf und sich zur Rechtfertigung dieses Vorgehens auch den übrigen Hauptmietern gegenüber auf die ihm im Verfahren erteilten Aufträge berufen kann.OGH 5 Ob 1153/95, 19.12.1995
- Hier: Antrag nach § 6 MRG.OGH 5 Ob 62/90, 20.12.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070534 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 10.
- OGH 5 Ob 212/24y, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 130/23p, 17.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 120/22s, 22.08.2022, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 161/20t, 07.10.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 37 · Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Vermieter muss einer baubewilligungspflichtigen Veränderung nur zustimmen, wenn dadurch seine Interessen nicht beeinträchtigt werden und die Veränderung für den vereinbarten Gebrauch unbedingt notwendig ist. Beide Voraussetzungen müssen zusammentreffen.
Wo das Mietrechtsgesetz gilt, müssen Sie mehr dulden als nach den allgemeinen Regeln, damit Häuser leichter modernisiert werden können. Nicht jede Verkleinerung Ihrer Wohnung überschreitet dabei die Grenze der zulässigen Veränderung. Das richtet sich nach Inhalt und Zweck des Mietrechtsgesetzes.