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Gilt ein Gerichtsort, der klein in der Fußzeile steht?

günstig für Beklagter betrifft Unternehmer, Vertragspartner, Kunden
Steht die Angabe zum zuständigen Gericht nicht im Vertragstext, sondern unten in der Fußzeile zwischen Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung, kommt keine Vereinbarung darüber zustande. An dieser Stelle ist ein solches Angebot versteckt, dort nicht zu erwarten und im Geschäftsverkehr unüblich.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Keine Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des Art 17 Abs 1 lit a beziehungsweise lit b EuGVÜ liegt vor, wenn sich die Wortfolge "Gerichtsstand: Landesgericht X." nicht im Vertragstext selbst, sondern in der letzten Fußzeile der ersten Seite, unterhalb des Endes des Vertragstextes auf dieser Seite befindet. In den Fußzeilen selbst befinden sich nur Angaben zur Klägerin wie die abgekürzte Bezeichnung der Klägerin, ihr Geschäftszweck, ihre Adresse, Telefonnummer, Fax, e-Mail, Bankverbindung und HRB-Zahl, die jedenfalls nicht Gegenstand der Willenserklärung der Klägerin sind. Im Umfeld der Fußzeilen ist daher ein Anbot auf Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung versteckt, welches dort nicht zu erwarten ist und das in dieser Form im geschäftlichen Verkehr unüblich ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115079 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Unbestimmte Gegenleistung im Urteil

Nicht immer. Muss die Gegenleistung nach der Vereinbarung erst noch bestimmt werden, darf sie im Urteil ohne Betrag bleiben. Wer damit nicht einverstanden ist, muss selbst sagen, welche Gegenleistung er meint; wer nur eine ebenso unbestimmte Formulierung beantragt, kann sich später nicht beschweren.

günstig für Kläger Feststellungsurteil statt Zahlungsurteil

Ja. Ist die Feststellung eines Umstands begrifflich und rechtlich schon vollständig in Ihrem Zahlungsbegehren enthalten, kann das Gericht darüber ein Feststellungsurteil fällen. Sie bekommen damit nichts anderes, sondern weniger als beantragt. Voraussetzung ist, dass Sie an dieser Feststellung ein rechtliches Interesse haben.

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