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Genügt es, wenn mich die Firma nur faktisch auf einen Widerspruch hinweist?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Unternehmer, Vertragspartner
Soll Ihr Schweigen als Zustimmung gelten, müssen sowohl die Möglichkeit zum Widerspruch als auch die Frist bereits im Vertragstext stehen. Es reicht nicht, dass das Unternehmen Sie ohne eine solche Vereinbarung bloß tatsächlich rechtzeitig auf die Bedeutung Ihres Verhaltens und auf den möglichen Widerspruch hinweist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Ein „Widerspruchsrecht“ in den AGB verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG, wenn nicht sowohl die Widerspruchsmöglichkeit als auch die Frist bereits in den Vertragstext aufgenommen werden; es reicht nicht aus, dass der Unternehmer - ohne eine solche Vereinbarung - lediglich de facto unter Einhaltung einer angemessenen Frist bei Beginn dieser Frist auf die Erklärungsbedeutung des Verbraucherverhaltens und auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinweist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127099 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Vorzeitiger Beginn der Vertragserfüllung

Ja. Verlangen Sie von sich aus, dass der Unternehmer schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Erfüllung beginnt, treten dieselben Wirkungen ein wie nach einer entsprechenden Aufforderung des Unternehmers. Dessen Aufforderung hat in diesem Fall keinen eigenständigen Wert.

günstig für Unternehmer Antwort des Unternehmers an den Handelsvertreter

Eine Antwort liegt vor, wenn der Unternehmer inhaltlich zur erhobenen Forderung Stellung nimmt und seine Haltung dazu offenlegt. Es ist nicht nötig, dass er sich abschließend und ausdrücklich zustimmend oder ablehnend äußert.

Verwandte Fragen

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