Kann ich eine eigenmächtige Veränderung nachträglich genehmigen lassen?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Nachbarn
Ja. Auch wenn Sie als Miteigentümer bereits rechtskräftig verurteilt wurden, eine eigenmächtig vorgenommene Veränderung rückgängig zu machen, können Sie bei Gericht beantragen, dass die Veränderung nachträglich gebilligt wird. Das Gericht entscheidet dann, ob sie bestehen bleiben darf, allenfalls gegen Sicherstellung.
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 13.03.2018 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Hat ein schlichter Miteigentümer auf Grund eines gegen ihn oder die Miteigentumsgemeinschaft ergangenen rechtskräftigen Exekutionstitels eine von ihm eigenmächtig durchgeführte Veränderung wieder rückgängig zu machen, steht ihm das Recht zu, im Wege eines Antrags gem § 835 ABGB die nachträgliche Sanktionierung der Veränderung zu erwirken.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115331 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 202/17t, 13.03.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 835
- ABGB § 1188 · Durchsetzung von Gesellschaftsansprüchen
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