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Kann eine neutral formulierte Regel trotzdem benachteiligen?

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Auch eine neutral formulierte Regel kann eine verbotene Benachteiligung wegen des Geschlechts sein. Das ist dann der Fall, wenn sie tatsächlich einen wesentlich höheren Anteil eines Geschlechts benachteiligt und dafür keine sachlichen Gründe bestehen, die nichts mit dem Geschlecht zu tun haben. Ob das zutrifft, haben die Gerichte im Einzelfall zu prüfen.

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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art 4 Abs 1 RL 79/7/EWG verbietet auch eine bloß mittelbare (indirekte) geschlechtsspezifische Diskriminierung. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH liegt eine mittelbare Diskriminierung bei Anwendung einer nationalen Maßnahme vor, die zwar neutral formuliert ist, tatsächlich aber in einem wesentlich höheren Prozentsatz die Angehörigen eines Geschlechtes gegenüber den Angehörigen des anderen Geschlechtes benachteiligt, sofern diese Maßnahme nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes zu tun haben. Es ist Aufgabe der nationalen Gerichte, das Vorliegen dieser Voraussetzungen im Einzelfall zu prüfen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115587 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Genannte Normen

EWG-RL 79/7/EWG - Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit 31979L0007 allg

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Vorrückung im Gehalt und Alter

Nein, nicht in jedem Fall. Verlängert ein Kollektivvertrag den Weg von der ersten in die zweite Gehaltsstufe für alle, denen Schulzeiten angerechnet werden, liegt darin nach dem Europäischen Gerichtshof keine verbotene Benachteiligung wegen des Alters. Bei einer späteren Fassung derselben Dienstordnung hat der Oberste Gerichtshof eine Diskriminierung aber bejaht.

günstig für Arbeitgeber Anrechnung des Präsenzdienstes als Vordienstzeit

Nein. Eine Regel, die die Verzögerung in der Laufbahn der Einberufenen durch Anrechnung als Vordienstzeit zumindest teilweise ausgleicht, verstößt nicht gegen die Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Nachteile, die sich aus der nur für Männer bestehenden Wehrpflicht ergeben, sind Folge einer zulässigen Entscheidung des Gesetzgebers.

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