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Kann eine neutrale Kleidervorschrift Frauen trotzdem benachteiligen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmerinnen, Arbeitgeber
Ja. Bekleidungsvorschriften, die auf den ersten Blick für alle gleich gelten, können Frauen besonders treffen. Dann liegt eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts vor, sofern die Vorschrift nicht durch ein rechtmäßiges Ziel gerechtfertigt und dafür angemessen und erforderlich ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Dem Anschein nach neutrale Bekleidungsvorschriften können Frauen in besonderer Weise gegenüber Männern benachteiligen, sodass allenfalls vom Vorliegen einer mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung auszugehen ist, sofern diese Ungleichbehandlung nicht durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (§ 5 Abs 2 GlBG).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131194 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

GlBG §5 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Kündigung wegen Gesichtsschleier

In dem entschiedenen Fall ja. Eine Notariatsangestellte wollte sich nicht an die Weisung ihres Arbeitgebers halten und beharrte darauf, einen islamischen Gesichtsschleier zu tragen. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung war keine verbotene unmittelbare Benachteiligung wegen der Religion, weil eine gesetzliche Ausnahme eingriff.

günstig für Arbeitgeber Anrechnung des Präsenzdienstes als Vordienstzeit

Nein. Eine Regel, die die Verzögerung in der Laufbahn der Einberufenen durch Anrechnung als Vordienstzeit zumindest teilweise ausgleicht, verstößt nicht gegen die Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Nachteile, die sich aus der nur für Männer bestehenden Wehrpflicht ergeben, sind Folge einer zulässigen Entscheidung des Gesetzgebers.

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