Kann ich mich gegen eine unfaire Reihung für Kassenstellen wehren?
günstig für Bewerber betrifft Ärzte, Bewerber um Kassenstellen, Ärztekammer, Versicherte
Ja. Vergibt die Ärztekammer Kassenstellen nach Kriterien, die sachlich nicht gerechtfertigt sind, verletzt sie ein Schutzgesetz und haftet für den daraus entstehenden Schaden. Sie können auch verlangen, dass sie künftige Reihungen unterlässt. Die Reihungsregeln sollen sichern, dass der fachlich Bestqualifizierte zum Zug kommt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 17.11.2023 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2001)
Haftung der Ärztekammer wegen der Verletzung eines Schutzgesetzes im Sinne des § 1311 ABGB für daraus entstehende Schäden wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz aufgrund der Anwendung sachlich im Sinne des § 342 ASVG nicht gerechtfertigter Auswahlkriterien (hier: Unterlassungsanspruch gegen die beklagte Ärztekammer hinsichtlich zukünftiger Reihungen).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zu § 2 Abs 1 Z 1 Reihungskriterien-Verordnung; Unterschiedliche Punktevergabe für die Tätigkeit als hauptberuflicher Wahlarzt und als Vertragsarzt.OGH 1 Ob 35/15a, 19.03.2015
- Die Reihungsbestimmungen für die Vergabe eines Kassenvertrags dienen den Interessen der Versicherten und dem Schutz der Bewerber mit dem Ziel, dass möglichst der fachlich Bestqualifizierte zum Zug kommen soll.OGH 2 Ob 48/08k, 19.02.2009
- Hier: Weder die Reihungsbestimmungen, noch die konkrete Vorgangsweise bei der Vergabe der Kassenarztstelle verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz.OGH 1 Ob 69/05m, 10.05.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115622 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 8 Ob 140/22d, 17.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 176/15m, 25.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Art. 16
- ABGB § 1311
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 342
- ASVG § 343
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