Entscheidet das Gericht über mein zurückgestelltes Rechtsmittel noch?
betrifft Parteien eines Gerichtsverfahrens, Kläger, Beklagte
Wurde Ihnen das Original Ihres Rechtsmittels zur Verbesserung zurückgestellt und liegt nur mehr eine Ablichtung im Akt, wird trotzdem darüber entschieden. Bleibt die Verbesserung aus, weist das Gericht das Rechtsmittel zur Klarstellung förmlich zurück.
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 22.05.2024 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Auch wenn das Original des Rechtsmittels zur Verbesserung zurückgestellt wurde und nur mehr in Ablichtung vorliegt, ist es nach fruchtlosem Verbesserungsversuch aus Gründen der Klarstellung sinnvoll, über das erhobene Rechtsmittel eine endgültige Entscheidung (Zurückweisung) zu treffen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier aber keine Wertung als Rechtsmittel möglich, da (nur) Antrag, im Verfahren erster und zweiter Instanz eine mündliche Verhandlung durchführen.OGH 2 Ob 138/15f, 06.08.2015
- Hier: Zurückweisung nach erfolglosem Verbesserungsversuch wegen fehlender Anwaltsunterschrift.OGH 8 Ob 40/09d, 19.05.2009
- Wird ein Rechtsmittel der Partei zur Verbesserung zurückgestellt, diese Verbesserung aber nicht vorgenommen und das (unverbesserte) Rechtsmittel nicht mehr vorgelegt,dann liegt kein zu behandelndes Rechtsmittel (mehr) vor. Eine Entscheidung ist in einem solchen Fall auch dann nicht mehr erforderlich, wenn eine Kopie des zur Verbesserung zurückgestellten Rechtsmittels zum Akt genommen wurde.OGH 5 Ob 48/09h, 14.04.2009
- Hier: Ein mittels Telefax eingebrachter Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Anwaltes für die Ausführung eines Rekurses im Außerstreitverfahren.OGH 7 Ob 135/06p, 05.07.2006
- Blieb der zur Heilung des Vertretungsmangels gemäß § 10 Abs 4 AußStrG 2005 vorgenommene Verbesserungsversuch erfolglos, ist das fehlerhafte Rechtsmittel als unwirksam zurückzuweisen.OGH 6 Ob 308/05w, 26.01.2006
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- Hier: Die kommentarlose Bekanntgabe der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts bewirkt, auch wenn diese innerhalb der Verbesserungsfrist erfolgt, keine wirksame Verbesserung des mangelhaften Schriftsatzes.OGH 6 Ob 181/05v, 25.08.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115805 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 27.
- OGH 8 Ob 26/24t, 22.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 153/23w, 19.10.2023
- OGH 5 Ob 129/20m, 21.07.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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