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Darf ich vor Gericht mehr fordern als im Antrag davor?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Versicherte, Antragsteller
Wurde Ihr Antrag mit Bescheid erledigt, dürfen Sie schon in der Klage die Höhe der begehrten Leistung ausweiten, solange Sie dafür keinen neuen Grund geltend machen. Die kurze Frist, die für die Geltendmachung gilt, ist auf diese zulässige Erweiterung nicht anzuwenden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Die Bestimmung des § 86 ASGG ist analog anzuwenden, wenn schon mit der Klage selbst der Leistungsgegenstand gegenüber dem mit Bescheid des Versicherungsträgers (Arbeitsamt) erledigten Antrag bezüglich des Ausmaßes der vom Versicherten (Anspruchsberechtigten) begehrten Leistung (§ 86 2.Fall ASGG) ohne Geltendmachung eines neuen Klagegrundes erweitert wird. Die Frist des § 6 IESG ist auf die somit zulässige Anspruchserweiterung nicht anzuwenden. (hier: Die Arbeitnehmer begehrten Insolvenz-Ausfallgeld im Verwaltungsverfahren für Urlaubsentschädigung berechnet nach Werktagen, änderten dies in den Klagen auf Berechnung nach Arbeitstagen in einem höheren Ausmaß).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076813 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Rückforderung nach einem Arbeitsunfall

Fordert ein Sozialversicherungsträger nach einem Arbeitsunfall seinen Aufwand von Ihnen zurück, ist das Gericht an den Bescheid über die Leistung nicht gebunden. Der dort festgelegte Betrag entspricht aber grundsätzlich dem tatsächlichen Aufwand. Sie können einwenden, dass der Träger die Ansprüche vorwerfbar sorglos geprüft hat und der Aufwand sonst geringer gewesen wäre.

günstig für Arbeitgeber Urlaubsentschädigung und neue Stelle

Ja, wenn Ihnen im neuen Arbeitsverhältnis ein gleich hoher Urlaubsanspruch zusteht; dann fällt die Urlaubsentschädigung zur Gänze weg. Daran ändert es nichts, dass der neue Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten entsteht oder dass Sie früher mehr verdient haben.

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