Darf ich vor Gericht mehr fordern als im Antrag davor?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nicht nur eine qualitative, sondern auch eine quantitative Änderung der Klage in gerichtlichen Sozialrechtsverfahren nach § 65 Abs 1 Z 7 ASGG gegenüber dem vor dem Bundessozialamt geltend gemachten Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld ist unzulässig.OGH 8 ObS 248/00d, 25.01.2001
- Maßgeblich ist stets das Begehren und der vorgetragene anspruchsbegründende Sachverhalt, nicht aber der festgestellte Sachverhalt.OGH 8 ObS 29/00y, 07.09.2000
- In der Entscheidung 8 ObS 1, 10/96 (= SSV-NF 10/15), womit die Zulässigkeit einer Klagsänderung gemäß § 86 ASGG für Sozialrechtssachen abgelehnt wurde, wurde im Sinne der herrschenden zweigliedrigen Streitgegenstandstheorie lediglich eine Bindung hinsichtlich des Begehrens (Betrag) und des anspruchsbegründenden Sachverhaltes angenommen; eine weitere Bindung - im Sinne der dreigliedrigen Streitgegenstandstheorie - auch hinsichtlich der rechtlichen Qualifikation des Begehrens wurde nicht angedeutet.OGH 8 ObS 289/99d, 11.11.1999
- Hier: Verstoß gegen die Grundsätze der sukzessiven Kompetenz, welche den Austausch der Anspruchsgrundlage unzulässig machen, weil die im Konkurs angemeldete Forderung nicht Gegenstand des Antrages auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld war.OGH 8 ObS 394/97t, 16.04.1998
- Hier: Anmeldung im Verwaltungsverfahren als "freiwillige" Abfertigung, Klage als "gesetzliche" Abfertigung.OGH 8 ObS 2112/96p, 13.06.1996
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- Es liegt aber die Geltendmachung eines anderen Klagegrundes vor, wenn der Arbeitnehmer seinen bisher nur schlicht als Trennungsgeld bezeichneten Anspruch dann auf vertraglich vereinbartes Trennungsgeld (zwecks Abgeltung von Überstunden) stützt. Die Klage war daher zurückzuverweisen.OGH 8 ObS 41/95, 30.11.1995
- § 48 ASGG.OGH 8 ObS 26/94, 20.04.1995
- Eine Erweiterung des Ausmaßes der begehrten Versicherungsleistung ist insoweit unzulässig, als über einen neuen Klagegrund entschieden werden soll, der nicht Gegenstand des vor dem Arbeitsamt durchgeführten Verwaltungsverfahrens war und über den im Bescheid nicht erkannt worden ist. Hier: die Anmeldung erfolgte als Gehalt/Lohn, im gerichtlichen Verfahren als Reisekosten.OGH 8 ObS 26/94, 20.04.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076813 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 5 Ob 129/23s, 12.03.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 86 · Änderung der Klage
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Fordert ein Sozialversicherungsträger nach einem Arbeitsunfall seinen Aufwand von Ihnen zurück, ist das Gericht an den Bescheid über die Leistung nicht gebunden. Der dort festgelegte Betrag entspricht aber grundsätzlich dem tatsächlichen Aufwand. Sie können einwenden, dass der Träger die Ansprüche vorwerfbar sorglos geprüft hat und der Aufwand sonst geringer gewesen wäre.
Ja, wenn Ihnen im neuen Arbeitsverhältnis ein gleich hoher Urlaubsanspruch zusteht; dann fällt die Urlaubsentschädigung zur Gänze weg. Daran ändert es nichts, dass der neue Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten entsteht oder dass Sie früher mehr verdient haben.