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Muss ich zahlen, wenn der Anwalt meine Weisung missachtet hat?

günstig für Mandant betrifft Mandanten, Rechtsanwälte, Klienten
Ihr Rechtsanwalt bekommt kein Honorar, wenn Sie beweisen, dass und aus welchen Gründen seine Leistung wertlos ist. Weisen Sie nach, dass er eine für den Ausgang des Prozesses wesentliche Weisung nicht befolgt hat, ist damit die schlechte Erfüllung bereits bewiesen. Er behält sein Honorar dann nur, wenn er selbst beweist, dass sein weisungswidriges Handeln dem Erfolg nicht geschadet hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Der Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Honorar, wenn der Mandant beweist, dass und aus welchen Gründen die Leistung wertlos ist. Weist der Mandant nach, dass der Rechtsanwalt eine für den Prozessausgang wesentliche Weisung nicht befolgt hat, so ist bereits damit die einer Nichterfüllung des Anwaltsvertrags gleichkommende Schlechterfüllung bewiesen, weil es zu den Hauptpflichten des Rechtsanwalts gehört, (gesetzmäßige) Weisungen seines Mandanten zu befolgen. In einem solchen Fall verliert der Rechtsanwalt seinen Honoraranspruch, wenn er nicht beweist, dass sein weisungswidriges Handeln für den Prozesserfolg unschädlich war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116278 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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