Muss ich zahlen, wenn der Anwalt meine Weisung missachtet hat?
günstig für Mandant betrifft Mandanten, Rechtsanwälte, Klienten
Ihr Rechtsanwalt bekommt kein Honorar, wenn Sie beweisen, dass und aus welchen Gründen seine Leistung wertlos ist. Weisen Sie nach, dass er eine für den Ausgang des Prozesses wesentliche Weisung nicht befolgt hat, ist damit die schlechte Erfüllung bereits bewiesen. Er behält sein Honorar dann nur, wenn er selbst beweist, dass sein weisungswidriges Handeln dem Erfolg nicht geschadet hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Der Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Honorar, wenn der Mandant beweist, dass und aus welchen Gründen die Leistung wertlos ist. Weist der Mandant nach, dass der Rechtsanwalt eine für den Prozessausgang wesentliche Weisung nicht befolgt hat, so ist bereits damit die einer Nichterfüllung des Anwaltsvertrags gleichkommende Schlechterfüllung bewiesen, weil es zu den Hauptpflichten des Rechtsanwalts gehört, (gesetzmäßige) Weisungen seines Mandanten zu befolgen. In einem solchen Fall verliert der Rechtsanwalt seinen Honoraranspruch, wenn er nicht beweist, dass sein weisungswidriges Handeln für den Prozesserfolg unschädlich war.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Davon zu unterscheiden sind aber die Folgen bei Verletzung einer Aufklärungspflicht.OGH 7 Ob 173/23a, 11.12.2023
- Ein Notar kann kein Honorar begehren bzw "verwirkt" seinen Honoraranspruch, wenn seine Tätigkeit für den Mandanten "wertlos" ist.OGH 7 Ob 173/23a, 11.12.2023
- Ob die Voraussetzungen für die Bejahung einer Anwaltshaftung für Vertretungshandlungen vorliegen, kann immer nur aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden und begründet daher keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO.OGH 8 Ob 162/08v, 27.01.2009
- Unter welchen Voraussetzungen aber ein Rechtsanwalt infolge völliger Wertlosigkeit seiner Tätigkeit seinen Honoraranspruch "verwirkt" hat, kann nur auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles beurteilt werden.OGH 2 Ob 152/04y, 05.08.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116278 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 10.
- OGH 17 Ob 20/25b, 25.02.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 35/24a, 20.03.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 10 Ob 25/22g, 13.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 193/21g, 22.06.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 78/18h, 12.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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