Muss der Makler sagen, ob das Haus bewohnt werden darf?
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Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 25.08.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116465 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 40/16t, 25.08.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 30b · Besondere Aufklärungspflichten des Immobilienmaklers
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine allgemeine Pflicht, über alles aufzuklären, was Sie vom Vertrag abhalten könnte, besteht nicht. Das Verschweigen ist nur dann verwerflich, wenn Sie nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte eine Mitteilung erwarten durften.
In der Regel nicht. Wie weit ein Verkäufer aufklären muss, richtet sich nach der Ware und danach, welches Wissen er bei Ihnen voraussetzen darf. Hat erkennbar Ihr eigener Fachmann geplant und ausgeschrieben, darf der Verkäufer darauf vertrauen, dass dieser die Gefahren erkannt hat.