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Muss mich der Verkäufer warnen, obwohl ich einen eigenen Fachmann habe?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer
In der Regel nicht. Wie weit ein Verkäufer aufklären muss, richtet sich nach der Ware und danach, welches Wissen er bei Ihnen voraussetzen darf. Hat erkennbar Ihr eigener Fachmann geplant und ausgeschrieben, darf der Verkäufer darauf vertrauen, dass dieser die Gefahren erkannt hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Beim Kaufvertrag entstammt die Pflicht zur Aufklärung über mögliche Gefahren der schon vor Vertragsabschluss bestehenden Interessenwahrungspflicht. Art und Ausmaß der Aufklärungspflicht richten sich nach der Beschaffenheit und Funktionsweise des Kaufgegenstandes und nach dem vorauszusetzenden Wissensstand des Käufers, somit nach den Umständen des Einzelfalls. Bei Umsatzgeschäften ohne besondere Treuebande und Vertrauensbande sind an Inhalt und Umfang der Aufklärungspflichten die geringsten Anforderungen zu stellen. Wenn die Planung und Ausschreibung einer Gesamtanlage - hier Trinkwasserversorgungsanlage - für den Verkäufer erkennbar von einem vom Käufer betrauten Zivilingenieur stammt, kann der Verkäufer, der nicht Berater des Auftraggebers war, bei Bedachtnahme auf die Grundsätze redlichen Geschäftsverkehrs darauf vertrauen, dass der Zivilingenieur bei der Planung der Gesamtanlage und der dann folgenden Ausschreibung der Lieferung von Teilen, also von im einzelnen genau beschriebenen Produkten - hier Hochdruckschläuche - mögliche Gefahren erkannt habe.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048335 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 23.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Aufklärungspflicht des Verkäufers

Der Verkäufer muss Sie aufklären, wenn Sie deutlich gemacht haben, dass Ihnen ein bestimmter Punkt besonders wichtig ist und Sie dazu Auskunft wollen. Dasselbe gilt, wenn er wegen seiner überlegenen Fachkenntnisse zugleich als Ihr Berater auftritt; dann muss er Sie über jene Umstände aufklären, deren Bedeutung Sie mangels Fachwissen nicht erkennen, die für Ihre Entscheidung aber maßgeblich gewesen wären.

günstig für Käufer Aufklärungspflicht des Verkäufers

Auch wer eine an sich fehlerfreie Ware verkauft, muss anleiten und aufklären, wenn deren Verwendung in bestimmten Bereichen zu Schäden führen kann. Er haftet, wenn er mit einer solchen Verwendung rechnen musste. Er ist außerdem verpflichtet, die verkaufte Ware richtig zu bezeichnen.

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