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Bekomme ich Schadenersatz, wenn der Makler seine Pflichten verletzt?

günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Käufer, Verkäufer, Makler, Konsumenten
Ja. Verletzt der Makler seine Pflichten Ihnen gegenüber, können Sie unter den allgemeinen Voraussetzungen Schadenersatz verlangen. Das Maklergesetz verweist dafür nur auf das allgemeine Schadenersatzrecht; schon Fahrlässigkeit genügt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Hat der Makler seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber verletzt, kann bei Vorliegen auch der übrigen Voraussetzungen nach allgemeinen Grundsätzen Schadenersatz verlangt werden. Insofern verweist Satz 1 des § 3 Abs 4 MaklerG lediglich auf allgemeines Schadenersatzrecht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116638 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 12.

Genannte Normen

MaklerG §3 Abs4 Satz1

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