Was passiert bei einem falsch bezeichneten Schuldspruch?
betrifft Angeklagte, Verurteilte, Beschuldigte
Wenn die Straftaten im Urteil falsch zusammengefasst bezeichnet wurden, dennoch aber erkennbar ist, welche Taten gemeint sind, hebt das Höchstgericht das Urteil nicht auf. Es stellt den Inhalt des Schuldspruchs stattdessen klar. Voraussetzung ist, dass sich das aus den festgestellten Tatsachen ergibt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 17.07.2025 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Ist trotz irrig zusammenfassender Subsumtionsbezeichnung erkennbar, welche strafbaren Handlungen durch die als erwiesen angenommenen Tatsachen, deren der Angeklagte schuldig befunden worden ist, begründet werden, so stellt der Oberste Gerichtshof den Inhalt des Schuldspruchs klar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterbleiben der formellen Hervorhebung des (mündlich verkündeten und in den Entscheidungsgründen getroffenen) Kostenausspruchs im Urteilstenor.OGH 14 Os 81/25f, 04.09.2025
- hier: Offenbarer Schreibfehler (§ 28a Abs 4 "Z 4" SMG).OGH 15 Os 142/24g, 22.01.2025
- Hier: Disziplinarvergehen eines RechtsanwaltsOGH 24 Ds 2/24i, 28.11.2024
- Hier: Disziplinarvergehen eines RechtsanwaltsOGH 24 Ds 1/24t, 05.09.2024
- Hier: Offenbarer Schreibfehler des Oberlandesgerichts als Beschwerdegericht bei der Subsumtion („§ 28a Abs 3 Z 3 SMG“ anstelle § 28a Abs 4 Z 3 SMG) im Rahmen eines Beschlusses auf Fortsetzung der Untersuchungshaft.OGH 13 Os 85/21f, 09.08.2021
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Irrtümlich unterbliebene Anführung der aufgrund des Günstigkeitsvergleichs angewendeten Fassung des Gesetzes („idF BGBl ...“).OGH 11 Os 34/18m, 19.06.2018
- Hier: Offenkundiger Schreibfehler durch ziffernmäßig falsche Benennung der als begründet erachteten strafbaren Handlung in der Urteilsausfertigung.OGH 11 Os 98/17x, 13.09.2017
- Und zwar zweifelsfrei erkennbar (hier verneint).OGH 11 Os 109/11f, 06.10.2011
- Eine bloß falsche Benennung der strafbaren Handlung stellt keine Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO dar.OGH 15 Os 132/08p, 16.10.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116669 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 28.
- OGH 9 ObA 82/24k, 17.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 24 Ds 1/24t, 05.09.2024
Im Gesetz
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