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Wie meldet die Eigentümergemeinschaft ihre Forderungen bei der Versteigerung an?

günstig für Gläubiger betrifft Eigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümer, Gläubiger, Ersteher
Das bevorzugte Pfandrecht entsteht immer nur für Forderungen, die ein bestimmtes Wohnungseigentumsobjekt betreffen, und zwar gegenüber dessen Eigentümer. Bei der Verteilung des Versteigerungserlöses müssen die Forderungen daher genau aufgeschlüsselt werden, getrennt nach den einzelnen Objekten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 27.05.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Ein Vorzugspfandrecht entsteht jeweils nur für die Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft betreffend ein konkretes Wohnungseigentumsobjekt gegenüber dessen Eigentümer. Die ordnungsgemäße Anmeldung von durch Vorzugspfandrechte besicherten Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Meistbotverteilung setzt die genaue Aufschlüsselung der auf die einzelnen Wohnungseigentumsobjekte beziehungsweise Meistbote entfallenden Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft voraus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116756 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Exekution trotz Insolvenzverfahren

Wollen Sie gegen jemanden Exekution führen, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, müssen Sie schon im Exekutionsantrag darlegen, dass es sich um eine bevorrechtete Forderung handelt. Diese Angabe gehört also bereits in den Antrag und nicht erst in ein späteres Vorbringen.

günstig für Schuldner Hinterlegung bei mehreren Anspruchstellern

Verlangen mehrere Personen dieselbe Leistung von Ihnen, dürfen Sie bei Gericht hinterlegen. Voraussetzung ist, dass Ihnen nach verständigem Ermessen auch bei sorgfältiger Prüfung nicht zumutbar ist zu erkennen, wer von ihnen berechtigt ist.

Verwandte Fragen

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