Was fällt beim Unterhalt unter besonderen Bedarf?
betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige
Sonderbedarf ergibt sich aus jenen Umständen des Einzelfalls, die beim Regelbedarf bewusst nicht berücksichtigt wurden. Er geht also über das hinaus, was jedes Kind gleichen Alters braucht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Sonderbedarf ist jener Bedarf, der sich aus der Berücksichtigung der beim Regelbedarf bewusst außer Acht gelassenen Umstände des Einzelfalles ergibt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: DressurreitsportOGH 3 Ob 163/25d, 28.10.2025
- hier: kein Auslandsstudium, sondern Studienkosten des in den USA lebenden Unterhaltsberechtigten.OGH 9 Ob 110/24b, 26.08.2025
- Hier: Kosten für die Anschaffung eines SchullaptopsOGH 8 Ob 11/24m, 15.02.2024
- Hier: Förderbedarf eines behinderten Kindes.OGH 3 Ob 243/19k, 31.03.2020
- Hier: Kosten einer teilweisen häuslichen Drittpflege eines volljährigen Unterhaltsberechtigten mit einer geistigen Behinderung.OGH 10 Ob 51/19a, 17.12.2019
Alle 15 Ergänzungen anzeigen
- Sofern die Behandlung medizinisch notwendig ist.OGH 9 Ob 70/19p, 28.11.2019
- Ein Deckungsmangel liegt auch dann nicht vor, wenn der Sonderbedarf durch Sozialleistungen von dritter Seite (wie Krankenkassen- oder Privatversicherungsleistungen, Waisenrente, Pflegegeld udgl) gedeckt ist.OGH 6 Ob 175/18f, 24.01.2019
- Hier wurde Sonderbedarf für Zahnbehandlungskosten verneint.OGH 3 Ob 78/14p, 21.05.2014
- Studium außerhalb des Heimatorts.OGH 7 Ob 163/09k, 27.01.2010
- Hier: Kosten der Ausbildung an privater Tourismusschule.OGH 4 Ob 120/09i, 08.09.2009
- Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung stellen einen solchen Sonderbedarf dar.OGH 5 Ob 116/09h, 07.07.2009
- Ein Deckungsmangel liegt dann vor, wenn der Sonderbedarf nicht aus der Differenz zwischen dem bereits festgesetzten, den Allgemeinbedarf deckenden Unterhalt und dem Regelbedarf bestritten werden kann (10 Ob 61/05a; 9 Ob 47/06m).OGH 6 Ob 230/08d, 06.11.2008
- Die Abgeltung eines Sonderbedarfs hat Ausnahmecharakter. Seine Berücksichtigung findet regelmäßig nur bei einem „Deckungsmangel" statt.OGH 6 Ob 230/08d, 06.11.2008
- Sonderbedarf ist immer nur bei „Deckungsmangel" zuzusprechen, der dann gegeben ist, wenn der Sonderbedarf nicht aus der Differenz zwischen dem konkret bemessenen Unterhalt und dem Regelbedarf bestritten werden kann.OGH 1 Ob 150/08b, 21.10.2008
- Hier: Internatskosten für „Unikatschule".OGH 1 Ob 150/08b, 21.10.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117791 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 25.
- OGH 3 Ob 163/25d, 28.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 110/24b, 26.08.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 67/24m, 14.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 11/24m, 15.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 72/17x, 23.02.2018
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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