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Zählen Ausbildungskosten meines Kindes als zusätzlicher Bedarf?

günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige, Studierende
Kosten, die über den Durchschnittsbedarf eines gleichaltrigen Kindes hinausgehen, bilden einen Sonderbedarf. Auch Ausbildungskosten können als solcher Sonderbedarf anerkannt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (36 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Erwächst einem unterhaltsberechtigten Kind ein Mehrbedarf, der über den allgemeinen Durchschnittsbedarf („Regelbedarf") eines gleichaltrigen Kindes in Österreich ohne Rücksicht auf die konkreten Lebensverhältnisse seiner Eltern hinausgeht, bilden diese Kosten einen Sonderbedarf (SZ 63/81). Auch Ausbildungskosten können als Sonderbedarf anerkannt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109908 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 36.

Im Gesetz

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