Darf jedes Ausstattungsdetail auf die Miete aufgeschlagen werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Anlagen rechtfertigen nur dann einen Zuschlag, wenn dem Mieter eine konkrete (Mit‑)Benützungsmöglichkeit an der Einrichtung zur Verfügung steht.OGH 5 Ob 42/15k, 24.03.2015
- Ein Zuschlag von 10 % für den sehr guten Erhaltungszustand des Hauses in Verbindung mit dem Zuschlag von 10 % für den Erstbezug nach Generalsanierung liegt an der Obergrenze der bisher vom Obersten Gerichtshof gebilligten Zuschläge.OGH 5 Ob 224/13x, 21.02.2014
- Die Frage, ob und in welcher Höhe Abschläge beziehungsweise Zuschläge vom beziehungsweise zum Richtwertmietzins gerechtfertigt sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 5 Ob 75/09d, 15.09.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117881 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 22.
- OGH 5 Ob 65/25g, 30.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 110/24y, 30.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 143/21x, 28.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 237/20v, 02.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 175/20a, 19.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 140/20d, 25.08.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 64/20b, 22.05.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 4/20d, 20.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 158/18y, 13.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 198/18f, 20.02.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In der Regel genügt eine Auflistung der Ausgabenposten, die Sie anhand der zur Einsicht angebotenen Belege überprüfen können. Weitere Orientierungshilfen wie eine Durchnummerierung der Belege sind nur ausnahmsweise nötig, etwa bei sehr großen Verwaltungseinheiten mit zahlreichen Einzelposten. Die Abrechnung muss aber so gestaltet sein, dass sich ein Mieter mit durchschnittlicher Auffassungsgabe ein Bild über Nachzahlung oder Guthaben machen kann.
Nein, wenn Sie die Wohnung gemeinsam mit einer anderen Person gemietet haben. Ein Antrag auf Überprüfung der Angemessenheit des Hauptmietzinses muss von allen Mitmietern getragen werden, weil die Entscheidung zwingend für alle wirkt. Der gemeinsam geschuldete Mietzins lässt sich nicht in Anteile der einzelnen Mitmieter aufspalten.