Wie hoch darf eine angemessene Miete sein?
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die - revisible - rechtliche Beurteilung des nach § 16 Abs 1 MRG zulässig zu vereinbarenden Hauptmietzinses hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab, was die Möglichkeit einer Anrufung des Obersten Gerichtshofs auf die Geltendmachung grober Beurteilungsfehler einengt.OGH 5 Ob 129/09w, 10.11.2009
- Die Berücksichtigung des Kostendeckungsprinzips setzt die Anwendbarkeit des WGG voraus, weshalb nicht mit einer planwidrigen Unvollständigkeit im Geltungsbereich von Zinsbildungsvorschriften des MRG argumentiert werden kann.OGH 5 Ob 137/09x, 15.09.2009
- Bei der Ermittlung der Angemessenheit sind nur die in § 16 Abs 1 MRG aufgezählten Faktoren, nicht aber die für die Preisbildung nach dem WGG maßgeblichen heranzuziehen.OGH 5 Ob 137/09x, 15.09.2009
- Wegen ihrer Zugehörigkeit zur Tatfrage entziehen sich Methodenwahl und Auf- oder Abwertungsmodus für Vergleichsobjekte der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof, während die richterliche Festsetzung des angemessenen Mietzinses als rechtliche Beurteilung sehr wohl revisibel ist.OGH 5 Ob 294/98s, 24.11.1998
- Das Gutachten eines Immobiliensachverständigen wird insbesondere dann als ausreichend und verlässlich angesehen, wenn er die Vergleichswertmethode anwendet.OGH 5 Ob 294/98s, 24.11.1998
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- Die in § 16 Abs 1 MRG enthaltenen Bemessungskriterien wurden durch das 3. WÄG lediglich insofern erweitert, als nunmehr auch die Art der im Mietgegenstand ausgeübten Geschäftstätigkeit zu berücksichtigen ist.OGH 5 Ob 109/97h, 22.04.1997
- Der angemessene Mietzins für ein Geschäftslokal hängt grundsätzlich nicht davon ab, welches Unternehmen der Mieter in dem Geschäftslokal betreibt.OGH 5 Ob 9/92, 18.02.1992
- Der OGH will diesen Rechtssatz aber nicht so verstanden wissen, dass als Vergleichsobjekte nur solche Mietgegenstände in Betracht kämen. Insoweit wird eine in der genannten Entscheidung ausgedrückte andere Rechtsansicht nicht aufrecht erhalten.OGH 5 Ob 110/90, 30.04.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070448 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 15.
- OGH 1 Ob 159/24z, 19.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 13/23g, 30.03.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 12 · Abtretung des Mietrechts
- MRG § 12a · Veräußerung und Verpachtung eines Unternehmens
- MRG § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ausgangspunkt ist, wie sich das Objekt bei einer Neuvermietung am besten verwerten ließe. Bei einem sehr großen Objekt mit vielen Räumen, das sich sogar über mehrere Stockwerke erstreckt, kann das auch bedeuten, es in mehrere getrennt vermietbare Einheiten zu zerlegen.
Kennen Sie als Mieter von Geschäftsräumen schon vor der Übergabe alle Umstände, die für die Höhe des Hauptmietzinses wesentlich sind, und verpflichten Sie sich trotzdem in einem Vergleich zur Zahlung, müssen Sie die Überschreitung des zulässigen Zinses spätestens beim Abschluss dieses Vergleichs rügen.