Kann ich die Wertsicherung im Mietvertrag noch prüfen lassen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Frist beginnt unabhängig davon, ob die Dreijahresfrist für die Überprüfung des Hauptmietzinses bereits abgelaufen ist, erst mit dem Zeitpunkt, ab dem das Erhöhungsbegehren des Vermieters wirksam wird.OGH 5 Ob 131/14x, 27.01.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117892 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 5 Ob 19/25t, 23.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 74/24d, 14.11.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. War die Befristung Ihres Mietvertrags unwirksam, genügt es, dass Ihnen der Vermieter erklärt, er anerkenne ein unbefristetes Mietverhältnis. Mit dem Zugang dieser einseitigen Erklärung beginnen die Fristen zu laufen, innerhalb derer Sie die Höhe des Hauptmietzinses überprüfen lassen können.
Ja. Den Antrag auf Überprüfung des Hauptmietzinses kann nicht nur der Mieter stellen, sondern auch der Vermieter. Er kann also selbst klären lassen, welcher Mietzins zulässig ist.