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Bekomme ich Kursgeld zurück, wenn die Ausbildung verboten war?

günstig für Konsument betrifft Kursteilnehmer, Konsumenten, Kursanbieter, Unternehmer
Ja. Bestimmte Ausbildungen sind den dafür berufenen Einrichtungen vorbehalten. Wird eine solche Ausbildung entgegen dem Gesetz angeboten, kann nicht nur der Vertrag nicht durchgesetzt werden, sondern das bereits gezahlte Entgelt ist auch zurückzugeben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 23.10.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Der Zweck des AusbVorbG , bestimmte Ausbildungen den dazu berufenen Einrichtungen vorzubehalten, wird nur erreicht, wenn nicht nur die Durchsetzung von Ausbildungsverträgen unterbleibt, sondern wenn auch das Entgelt für entgegen dem Gesetz angebotene Ausbildungen zurückgegeben werden muss.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117924 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Rücktritt bei überschrittenem Kostenvoranschlag

Auch wenn ein Kostenvoranschlag mit Gewährleistung für seine Richtigkeit vereinbart wurde, kann der Unternehmer Mehrkosten verlangen, die auf Umstände aus Ihrem Bereich zurückgehen. Ein Rücktrittsrecht steht Ihnen als Besteller in diesem Fall nicht zu. Dasselbe gilt beim Kostenvoranschlag ohne Gewährleistung.

günstig für Unternehmer Entgelt bei abgebrochener Werkleistung

Wenn Sie zur Arbeit bereit waren und der Auftraggeber Sie daran hindert, steht Ihnen das Entgelt trotzdem zu. Das gilt auch, wenn er Ihnen die Arbeit untersagt oder sie einem anderen überträgt. Voraussetzung ist aber, dass Sie selbst nichts falsch gemacht haben.

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