Darf das Gericht mir mein Kind einfach wegnehmen?
günstig für Eltern betrifft Eltern, Kinder, Pflegeeltern, Kinder- und Jugendhilfe
Der Entzug der Obsorge kommt nur als letztes Mittel in Betracht. Vorher muss das Gericht alle anderen Möglichkeiten prüfen, die dem Wohl des Kindes gerecht werden. Vorrang hat eine Lösung, die das Kind in der Familie belässt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Eine Verfügung, mit der die Obsorge entzogen wird, kommt nur als ultima ratio in Betracht. Zuvor hat das Gericht alle anderen Möglichkeiten zu prüfen, die dem Kindeswohl gerecht werden können und eine Belassung des Kindes in der Familie ermöglichen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Langfristige Unterbringungen bei Pflegeeltern müssen daher entsprechend ausreichend begründet sein.OGH 6 Ob 202/25m, 24.02.2026
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fordert bei Abnahmen von Kindern aus ihren Familien, dass dieser Eingriff möglichst als vorübergehende Maßnahme zu setzen ist.OGH 6 Ob 202/25m, 24.02.2026
- Hier: Weder ausreichend umfassende noch ausreichend aktuelle Tatsachengrundlage zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Obsorgeentziehung als ultima ratio.OGH 2 Ob 191/25i, 18.12.2025
- Hier: Obsorgeentziehung aufgrund der Gefährdung des Kindeswohls, der eingeschränkten Erziehungsfähigkeit der Mutter sowie ihrer mangelnden Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft nicht korrekturbedürftig.OGH 9 Ob 32/25h, 29.04.2025
- Hier: Obsorgeentziehung und Fremdunterbringung hinsichtlich eines autistischen Kindes.OGH 9 Ob 58/24f, 22.01.2025
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Erziehungsberatung kommt nicht als gelinderes Mittel in Betracht, wenn dessen Anordnung nicht garantiert, dass die Eltern in einer dringenden Frage (hier: Schul- und Kindergartenwahl) rechtzeitig Einvernehmen erzielen. Eine Entscheidung des Gerichtes über den Schul- und Kindergartenort ist im Gesetz nicht vorgesehen.OGH 8 Ob 77/23s, 29.08.2023
- Eine Obsorgeentziehung kann nur dann angemessen sein, wenn die Nachteile und Gefahren der Aufrechterhaltung der bisherigen Verhältnisse für das Kindeswohl eindeutig jene übersteigen, die mit dem Wechsel notwendigerweise einhergehenOGH 1 Ob 107/23a, 24.08.2023
- Denn nur, wenn bei einer im Interesse des Kindes gebotenen Beschränkung der Obsorge die jeweils gelindesten Mittel angewandt werden, wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt.OGH 4 Ob 215/22d, 31.01.2023
- Wenn aus Gründen im Verhalten eines Elternteils sogar das Kontaktrecht eingeschränkt und Besuchsbegleitung angeordnet werden muss, ist dieser Sachverhalt in gleicher Weise als drohendes Gefahrenpotential im Zusammenhang mit der Obsorge zu erachten.OGH 4 Ob 96/22d, 24.05.2022
- Ob gelindere Mittel ausreichen, ist eine Frage des Einzelfalls.OGH 2 Ob 191/18d, 30.10.2018
- Das gilt auch für den Entzug der Obsorge im Teilbereich Vermögensverwaltung.OGH 2 Ob 191/18d, 30.10.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132193 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 21.
- OGH 7 Ob 37/26f, 25.03.2026, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 202/25m, 24.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 191/25i, 18.12.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 124/25v, 24.09.2025
- OGH 3 Ob 134/25i, 24.09.2025
- OGH 9 Ob 32/25h, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 4/25s, 13.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 144/24p, 23.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 29/24h, 22.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 154/23t, 19.10.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 181 · Entziehung oder Einschränkung der Obsorge
Verwandte Fragen
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