Kann jemand zur Unterschrift gezwungen werden, wenn er nur schikaniert?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 22.10.2021 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein Zwang zur Einräumung eines Liftbenützungsrechtes für eine Mieterin durch den Wohnungseigentümer.OGH 8 Ob 83/21w, 22.10.2021
- Hier: Pflicht zur Mitwirkung an der Änderung des Wohnungseigentumsvertrags mangels eines der Wohnungseigentümergemeinschaft konkret drohenden Schadens verneint.OGH 5 Ob 134/18v, 17.01.2019
- Hier: Pflicht zur Unterschriftsleistung unter einen Servitutsvertrag mangels konkret drohenden Schadens im Fall der Unterschriftsverweigerung durch den beklagten Wohnungseigentümer verneint.OGH 6 Ob 211/17y, 21.12.2017
- Ein Zwang zum Vertragsabschluss ist dann anzunehmen, wenn Schaden von der Gemeinschaft abgewendet wird und die Nachteile für den Betroffenen so gering sind, dass seine Verweigerungshaltung nur noch mit Schikane erklärt werden kann.OGH 6 Ob 211/17y, 21.12.2017
- Hier: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit von Änderungen der Stiftungsurkunde.OGH 6 Ob 122/16h, 27.02.2017
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- Es ist zu berücksichtigen, ob eine bloß teilweise Abweisung des Antrags durch eine entsprechende Willenserklärung der Stifter gedeckt wäre; entscheidend ist, ob bei objektiver Betrachtung der Beschluss auch ohne den nichtigen Teil gefasst worden wäre; im Zweifel liegt Totalnichtigkeit vor.OGH 6 Ob 122/16h, 27.02.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118131 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 8 Ob 83/21w, 22.10.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 134/18v, 17.01.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie müssen beweisen, dass sich der Schädiger in der konkreten Lage nur auf eine bestimmte Weise rechtmäßig hätte verhalten dürfen und dass er sich tatsächlich anders verhalten hat. Dieses Gebot kann sich aus einer Rechtsvorschrift oder aus dem Vertrag ergeben. Die Beweislastregel hilft Ihnen weder bei dieser Ableitung noch beim Zusammenhang zwischen Verhalten und Schaden.
In der Regel nicht. Zwar kann auch ein Unterlassen sittenwidrig sein, doch ist es allein noch nicht sittenwidrig, den Eintritt eines Schadens am Eigentum eines anderen nicht zu verhindern. Etwas anderes gilt nur, wenn Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte ein Tätigwerden verlangen; dass der Schaden billigend in Kauf genommen wurde, genügt für sich nicht.