Werden Satzungen wie Verträge oder wie Gesetze gelesen?
betrifft Vereinsmitglieder, Gesellschafter, Genossenschafter
Satzungen werden nach jenen Grundsätzen ausgelegt, die für Gesetze gelten. Es kommt daher auf den Wortlaut und den Zweck der Bestimmung an und nicht auf den Willen einzelner Beteiligter.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 25.04.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Satzungen sind nach den Normenauslegungsgrundsätzen der §§ 6 und 7 ABGB auszulegen (JBl 1950,507, Arb 7.174, 7,467, EvBl 1972/337, EvBl 1973/1).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Maßgebend ist der objektive Sinn statutarischer Bestimmungen. Unklare oder eine mehrfache Deutung zulassende Bestimmungen sind in vernünftiger und billiger Weise so auszulegen, dass ihre Anwendung im Einzelfall brauchbare und vernünftige Ergebnisse zeitigt.OGH 5 Ob 130/09t, 24.11.2009
- Hier: Auslegung von § 20 der Bestimmungen für Tischtennis-Wettbewerbe in Österreich des Dachverbandes der Landestischtennisverbände.OGH 7 Ob 274/07f, 23.01.2008
- Hier: Wassergenossenschaften.OGH 1 Ob 1/95, 27.07.1995
- Regulativ der Wihup Genossenschaft (Taxiunternehmen).OGH 3 Ob 551/80, 18.06.1980
- Eine am Zweck des Genossenschaftsvertrages ausgerichtete Auslegung mehrdeutiger, lückenhafter, einander scheinbar widersprechender oder auch wechselseitig einschränkender Regelungen hat davon auszugehen, daß das Statut im Rahmen des Gesetzes nach den allgemeinen und besonderen Bedürfnissen der Genossenschaft deren Funktionieren sichern und befördern sollen.OGH 6 Ob 20/79, 02.04.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008834 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 8 ObA 6/25b, 25.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 94/18m, 18.07.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 28/17d, 20.07.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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