Was macht mich zum Arbeitnehmer meines Auftraggebers?
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 20.02.2026 (47 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: redaktionelle Mitarbeiterin.OGH 9 ObA 43/20v, 25.11.2020
- Hier: Hebamme.OGH 9 ObA 16/12m, 26.11.2012
- Die Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, richtet sich nach § 1151 ABGB und ist unabhängig davon, ob für die Ansprüche daraus eine Sicherung nach dem IESG zusteht.OGH 8 ObS 17/08w, 13.11.2008
- Im gegenständlichen Fall wurde das Vorliegen einer persönlichen Abhängigkeit bei einem Arzt für Allgemeinmedizin, der auch in zwei Justizanstalten als Arzt tätig war, verneint und dessen Vertragsverhältnis als freier Dienstvertrag qualifiziert.OGH 8 ObA 55/07g, 10.07.2008
- Für die Abgrenzung des Arbeitsvertrags vom freien Dienstvertrag kommt es nicht auf die Art der ausgeübten Tätigkeiten, sondern darauf an, ob diese Tätigkeiten in „persönlicher Abhängigkeit" zu verrichten sind.OGH 8 ObA 55/07g, 10.07.2008
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- Nicht alle Bestimmungsmerkmale der persönlichen Abhängigkeit müssen gemeinsam vorliegen und können in unterschiedlich starker Ausprägung bestehen. Entscheidend ist, ob bei einer Gesamtbetrachtung nach der Methodik des beweglichen Systems die Merkmale der persönlichen Abhängigkeit ihrem Gewicht und ihrer Bedeutung nach überwiegen.OGH 8 ObA 55/07g, 10.07.2008
- Dabei wird zur Beurteilung jeweils eine Gesamtbetrachtung der für und der gegen das Arbeitsverhältnis sprechenden Merkmale angestellt.OGH 8 ObA 20/04f, 17.02.2005
- Hier: Kolporteure.OGH 8 ObA 44/03h, 25.11.2003
- Entscheidend ist dabei, ob Merkmale der persönlichen Abhängigkeit nach der tatsächlichen Ausgestaltung der gegenseitigen Rechtsbeziehung überwiegen.OGH 8 ObA 44/03h, 25.11.2003
- Merkmale sind vor allem Weisungsgebundenheit, die persönliche, auf Zeit abgestellte Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, die Fremdbestimmtheit der Arbeit, deren wirtschaftlicher Erfolg dem Arbeitgeber zukommt, die funktionelle Einbindung der Dienstleistung in ein betriebliches Weisungsgefüge und die Beistellung des Arbeitsgerätes durch den Dienstgeber.OGH 8 ObA 45/03f, 30.10.2003
- Dabei müssen die Bestimmungsmerkmale der persönlichen Abhängigkeit nicht alle gemeinsam vorliegen, sondern können durchaus in unterschiedlicher Ausprägung gegeben sein, wenn sie nur insgesamt überwiegen.OGH 8 ObA 163/01f, 05.07.2001
- Im gegenständlichen Fall bei einem Detektiv bejaht.OGH 8 ObA 2347/96x, 28.08.1997
- § 48 ASGG.OGH 8 ObA 240/95, 14.09.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021306 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 47.
- OGH 8 ObA 2/26s, 20.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 37/25v, 25.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObS 4/24g, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 15/23f, 26.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 8/23a, 23.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 70/21s, 20.10.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 43/20v, 25.11.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 49/19t, 18.11.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 65/18a, 28.06.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 50/18w, 28.06.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für den Rahmen Ihrer Arbeitspflicht zählen die Umstände beim Vertragsabschluss; wie dieser Rahmen später ausgefüllt wird, richtet sich nach den Umständen im Lauf des Arbeitsverhältnisses. Nicht der Wortlaut entscheidet, sondern der Sinn der Vereinbarung. So kann etwa ein Abteilungsleiter auch eine andere Abteilung übernehmen müssen.
Nein. Auch wenn die Überlassung eigentlich eine Arbeitsvermittlung war, entsteht dadurch kein Arbeitsverhältnis zu dem Betrieb, in dem Sie eingesetzt sind. Das Gesetz sieht dafür nur eigene Strafen vor, aber kein angenommenes Arbeitsverhältnis.